1. Das Geschäft.
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In größeren Geschäften kommt es nicht selten vor, daß der Geschästsherr entweder
für das ganze Geschäft oder für einzelne geschäftliche Landlungen einen Vertreter
braucht, welcher selbständig Anordnungen treffen muß. Für derartige Arbeiter ist
natürlich eine Beteiligung am Erfolge des Geschäftes in noch höherem Grade wert
voll. Dies gilt namentlich von der sog. Prokura. Durch die Anstellung eines
Prokuristen bewilligt der Geschäftsherr einem anderen einen so bedeutenden Einfluß
auf den Gang des Geschäftes, daß es von höchster Wichtigkeit ist, in der Wahl des
Prokuristen nicht allein die möglichste Vorsicht anzuwenden, sondern den Prokuristen
auch dergestalt finanziell an das Geschäft zu schließen, daß er mit demselben Eifer und
derselben Lingebung arbeiten wird wie der Geschäftsherr selbst.
Anderseits hat der Gehilfe eines kaufmännischen Geschäftes die Pflicht, das
Geschäft so anzusehen, als wäre er selbst immerwährend daran beteiligt, und sich dem
selben ganz und voll zu widmen. Freilich ist für ein derartiges Verhältnis zwischen
dem Geschäftsherrn und seinem Gehilfen Einsicht und Charakter auf beiden Seiten
unumgängliche Vorbedingung.
Die geschäftliche Erfahrung. Die geschäftlichen Erfahrungen werden zunächst
durch den geschäftlichen Verkehr gewonnen; er ist teils ein mündlicher, teils ein schrift
licher. Auf den Börsen und auch an gesellschaftlichen Vereinigungspunkten erfährt
der Kaufmann in der Regel nur das, was überhaupt schon in die Kreise seiner
Konkurrenten gedrungen ist. Es ist jedoch wertvoll für den Geschäftsbetrieb, wenn
man diejenigen Ereignisse, die für das Geschäft wichtig sind, früher als andere erfährt;
deshalb reicht es nicht aus, bloß durch das Benehmen mit Geschäftsgcnossen und
Konkurrenten seine Erfahrungen zu schöpfen. Zur eigenen Anschauung und zu dem
Verkehr mit den Geschäftsgenossen müssen auch andere Lilfsmittcl hinzutreten: die
Tagesliteratur und die speziell für den einzelnen Geschäftszweig bedeutsame technische usw.
Literatur. Manche wichtige Geschäftsereignisse wachsen langsam heran, und es ist in
diesem Falle Aufgabe des Kaufmannes, sie in diesem Leranwachsen zu beobachten,
um, che sie sich vollenden, seine Vorbereitungen zur vorteilhaften Ausnützung getroffen
zu haben. Die Berichterstattungen über die geschäftlichen Vorfälle einer längeren oder
kürzeren Geschäftsperiode, welche, teils in Zeitschriften, teils anderwärts vervielfältigt,
geschäftlichen Aufschluß geben, sind ungeschickterweise an bestimmte Kalenderperioden
geknüpft; sie sind wöchentliche, monatliche oder jährliche Berichte und als solche keines
wegs an die wirklichen Geschäftsbegebenheiten angeknüpft.
Die Geschäftsbeziehungen. Geschäftliche und Personalbeziehungen sind in
der Regel verknüpft und wirken häufig aufeinander bestimmend ein. Wertvoll für
den Geschäftsbetrieb ist es, sich unter den Beziehungen, in welche man mit anderen
treten kann, diejenigen auszuwählen, welche versprechen dauernd zu werden. Für die
geschäftlichen Beziehungen mit anderen boten ehedem die eigenen Reisen des Kauf
manns Gelegenheit zur Anknüpfung. Leutzutage bedient man sich hierzu sog. Agenten,
welche selbständige Geschäftsleute sind, aber für andere Geschäftsabschlüsse vermitteln.
Sie sind gewöhnlich ebenso zuverlässig wie die Geschäftsreisenden, welche früher und
auch heute noch zu diesem Zwecke ausgeschickt werden, haben aber vor den Geschäfts
reisenden das voraus, daß sie, weil sie stetig am Orte anwesend sind, mehr Gelegen
heit haben, die Kaufleute und die geschäftlichen Verhältnisse des Ortes kennen zu
lernen und die Verbindung mit ihnen zu unterhalten. Zudem ist der Agent in der
Regel weniger teuer als der Reisende, weil er nur eine Provision bekommt, wenn
er Geschäfte macht, während der Reisende ununterbrochen Gehalt und Reisespesen
erhält. Damit der Agent das Interesse desjenigen Geschäftes, dessen Agentur er hat,
auch wirklich im Auge behalte, darf man niemand eine Agentur übertragen, der
möglicherweise Konkurrent des Geschäfts werden kann, oder der in dem gleichen
Geschäftszweige schon ein anderes Laus an demselben Platze vertritt. Ein guter