39
damit die wirthschaftliche Harmonie in keiner Weise gestört
werde. 2. Die einzelnen Beobachtungen und das gesammelte
Material zur allgemeinen Kenntniss zu bringen. 3. Die ge
fassten Beschlüsse unter Leitung des Centralcluhs zur Aus
führung zu bringen.
Solehe Clubs könnte der Staat direct ins Leben rufen und
ihnen die erste Organisation geben; dann müsste er aber die
Leitung den frei gewählten Vorständen überlassen und keinen
Antheil daran beanspruchen, sich überhaupt nur das Recht Vor
behalten, die polizeiliche Ordnung in den Versammlungen auf
recht zu erhalten.
Die billigen Forderungen der Clubs sollte der Staat jedoch
berücksichtigen und sollte zu diesem Zwecke die nöthige Zahl
Bureaus einrichten, welche mit den Clubs in beständiger Be
ziehung wären, um denselben ihre Aufgabe möglichst zu er
leichtern.
Die Arbeiten der Clubs könnten gefördert werden durch
Lieferung von politischen und technischen Zeitschriften. An
jedem Ort, wo ein Club besteht, sollte den Arbeitern ein Ver
sammlungslocal zu jeder Zeit offen stehen, in welchem sie Zu
sammenkommen könnten zur Berathung wirthschaftlieher und
politischer Tagesfragen, zur Anhörung öffentlicher Vorträge etc.
In demselben Locale sollten auch zum allgemeinen Gebrauche
alle eingegangenen Tages- und Zeitschriften offen liegen und
eine kleine Bibliothek vorhanden sein.
Der Staat sollte ferner die wirthschaftliche Lage seiner
verschiedenen Landestheile durch seine Beamten, die der frem
den Volkswirthschaften durch seine Consularagenten einer ge
nauen Prüfung unterziehen. Die Ergebnisse müssten dann zur
Kenntniss der Arbeiterclubs gebracht werden, damit ein jeder
eine Einsicht in fremde Verhältnisse bekomme und seine
jeweilige Lage mit der seiner Standesgenossen in anderen
Landes- oder Welttheilen vergleiche. Auf diese Weise entsteht
die Lust zur Auswanderung nur da, wo die Arbeiter ihre Lage
wirklich verbessern können, und die Auswanderung richtet sich