Full text: Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie

39 
damit die wirthschaftliche Harmonie in keiner Weise gestört 
werde. 2. Die einzelnen Beobachtungen und das gesammelte 
Material zur allgemeinen Kenntniss zu bringen. 3. Die ge 
fassten Beschlüsse unter Leitung des Centralcluhs zur Aus 
führung zu bringen. 
Solehe Clubs könnte der Staat direct ins Leben rufen und 
ihnen die erste Organisation geben; dann müsste er aber die 
Leitung den frei gewählten Vorständen überlassen und keinen 
Antheil daran beanspruchen, sich überhaupt nur das Recht Vor 
behalten, die polizeiliche Ordnung in den Versammlungen auf 
recht zu erhalten. 
Die billigen Forderungen der Clubs sollte der Staat jedoch 
berücksichtigen und sollte zu diesem Zwecke die nöthige Zahl 
Bureaus einrichten, welche mit den Clubs in beständiger Be 
ziehung wären, um denselben ihre Aufgabe möglichst zu er 
leichtern. 
Die Arbeiten der Clubs könnten gefördert werden durch 
Lieferung von politischen und technischen Zeitschriften. An 
jedem Ort, wo ein Club besteht, sollte den Arbeitern ein Ver 
sammlungslocal zu jeder Zeit offen stehen, in welchem sie Zu 
sammenkommen könnten zur Berathung wirthschaftlieher und 
politischer Tagesfragen, zur Anhörung öffentlicher Vorträge etc. 
In demselben Locale sollten auch zum allgemeinen Gebrauche 
alle eingegangenen Tages- und Zeitschriften offen liegen und 
eine kleine Bibliothek vorhanden sein. 
Der Staat sollte ferner die wirthschaftliche Lage seiner 
verschiedenen Landestheile durch seine Beamten, die der frem 
den Volkswirthschaften durch seine Consularagenten einer ge 
nauen Prüfung unterziehen. Die Ergebnisse müssten dann zur 
Kenntniss der Arbeiterclubs gebracht werden, damit ein jeder 
eine Einsicht in fremde Verhältnisse bekomme und seine 
jeweilige Lage mit der seiner Standesgenossen in anderen 
Landes- oder Welttheilen vergleiche. Auf diese Weise entsteht 
die Lust zur Auswanderung nur da, wo die Arbeiter ihre Lage 
wirklich verbessern können, und die Auswanderung richtet sich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.