Full text: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

6 
Wird auf die Cvmpetenz der richterlichen Behörden, 
seitens welcher die Aburtheilung erfolgte, zurückgesehen, so 
stellt sich betreffs des Grades der Strafwürdigkeit der von 
den Minorennen veriibten Delicte nachstehende Gruppie 
rung dar: 
Es wurden Minorenne vern'rtheilt 
im Jahre 1887 im Jahre 1889 
von den Prätnrgerichten 52343 56284 
von den Zuchtpolizeigerichten 10692 12343 
von den Schwurgerichten 763 725 
Es ergibt dies rücksichtlich der leichtesten Delicte eine 
Steigerung um 7,5 %, rücksichtlich der Delicte mittlerer 
Strafwürdigkeit eine solche um 15,4 %, dagegen betreffs 
der strafwürdigsten Delicte eine Abnahme um 6%; indes 
dieser letzterwähnten Abnahme der von den Minorennen 
verübten Klasse von Delicien ist keine wesentliche Bedeutung 
beizumessen, weil die Zahl der Verurtheilungen vor den 
Schwurgerichten im allgemeinen einen Rückgang aufweist, 
innerhalb dieser Gruppe aber die Betheiligung der Jugend 
lichen im Verhältnis zu den übrigen (älteren) Verurtheilten 
von 14 auf 15% gestiegen ist. 
Betreffs der einzelnen Delicte verzeichnen wir nach 
stehende Steigerung der Theilnahme der Jugendlichen an 
den Verurtheilungen wegen derselben. 
Bei einfachem Todtschlage steigt in dem erwähnten 
Triennium die Betheiligung der Jugendlichen von 19,3 auf 
22,6, bei qualificiertem Diebstahl von 9,12 auf 12,22 und 
bei dem einfachen Diebstahl sogar von 12,5 ans 20,4 %. 
Die Steigerung der Theilnahme der Minderjährigen 
bei dem einfachen Diebstahle um volle 8% und die That 
sache, dass mehr als Ein Fünftel dieser Delicte auf die 
Rechnung jugendlicher Thäter falle, stellt auch hier die Cri- 
minalität der Jugendlichen in ein sehr ungünstiges Licht und 
rechtfertigt die Besorgnisse der italienischen Criminalisten be 
züglich des zunehmenden Verbrecherthnms im allgemeinen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.