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aufschwimme nur hinderlich in den Weg stellte und daß mau
über das festgesetzte Znschlngsmiuimum nicht mehr hinans-
koiume. Es seien eher niedrigere Preise bezahlt worden, als
wenn man die Klassifikation nicht besessen hätte. Ferner
habe sich gezeigt, daß die Sachsen vermöge der Klassifikation
mit ziemlichem Erfolge auf dem Londoner Markt gegen die
Schweiz auftraten; zugleich bewirke sie, daß in der Zeit von
Arbeitsmangel Waare nach Sachse» gegeben werde, welche gerne
hier geinacht würde, selbst unter Verzicht ans den Zuschlag.
Diesem sachlichen Kampfrufe gegen die Klassifikation
folgten Entgegnungen, welche ebenso entschieden für die letzteer
eintraten. Dieselben betonten unter Anderem, es sei doch
nicht wohl möglich, daß ans der einen Seite die Klassifikation
von 1888 Sachsen eine große Vorzugsstellung einräumte,
während sie andererseits und gleichzeitig einen Lohnansschlag
bei geringerer Waare solle zurückgehalten haben. Das Eine
schließe das Andere ans. Ferner wurde bemerkt, daß die
Behauptung unrichtig sei, die Klassifikation habe jede Preis
bewegung über den Minimallohn hinaus für klassifikations-
pflichtige Waare lahmgelegt. Es seien bis 7 Cts. über den
Minimallvhn exklusive Klassifikation für sie bezahlt worden.
Die stürmische Bewegung in den Kreisen der Arbeitnehmer,
von welcher vorhin die Rede war, mochte aber das ihrige
dazu beitragen, daß ein Vorstoß gegen die Klassifikation
unterblieb, um so mehr, als ans dem Lager der Arbeitnehmer
»»» im Gegentheil die Ruse nach einer noch schärferen Klassifi
kation sich mehrten, und man im Lager der Opponenten
bereits das Gefühl empfinden mochte, bald das zur Zeit un
erwünscht Bestehende gegen Mehrfordernngen von Seite der
Arbeitnehmer vertheidigen zu müssen. An der Delegirten-
versammlung vom 24. März 1889 ertheilte der Vorsitzende
— einer der bedeutenderen Arbeitgeber — der nun seit neun
Monaten in Kraft bestandenen Klassifikation Genngthnnng,
indem er nachdrücklich betonte, daß sie den gedrückten Ele-
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