Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

127 
Delcgirtenversammlung vom 29. Mürz 1889 eine theoretisch 
sehr schöne Vorlage ausgearbeitet. Nach derselben n>olite man 
auch für die Sticker znin Institut der Wanderlehrer greifen. Wanderlehrer 
Denselben war aber eine größere Aufgabe als die bloße Ab 
haltung von Kursen zugetheilt; sie sollten auch eine Art 
Berather für den Sticker in allen technischen Angelegenheiten 
sein, ihn ans die Novitäten des Marktes und ihre Erstellnngs- 
art, auf allfällige Mängel seiner Maschine aufmerksam machen, 
ferner auf die Schwächen seiner Arbeit n. s. f. Gewiß hätten 
solche Leute für die Arbeiter eine Wohlthat werden können, 
sobald diese Allerweltsküustlcr überhaupt wären aufzufinden 
gewesen. Die Zentralleitung selber schien nach dieser Richtung 
einige Zweifel zu hegen. Sie beantragte nämlich, einen vor 
läufigen Versuch mit dein von ihr in Aussicht genommenen 
Institut durch Anstellung von drei Wanderlehrern auf einige 
Monate. Die Versammlung war in Sachen noch schüchterner 
als die Zentralleitung, deren Anlauf gewiß mehr als vor 
sichtig war, sie verwarf die Vorlage mit Hall vH, zum Theil 
weil sie fand, die Sache scheitere an der Personenfrage, zum 
Theil aber auch in der Befürchtung, diese Wanderlehrer würden 
sich schließlich als eine Art Maschinen- und Arbeilsinspektoren 
entpuppen. Nach mehr Bureaukratie war aber kein Gelüsten. 
Besser ging es mit Ziffer 2 der Motion. Die betreffenden 
Fachkurse haben im Laufe des Jahres 1890 das Licht der Spàrse. 
Welt erblickt und erfreuten sich reger Betheiligung speziell von 
Seite junger Kaufleute. Die Lehrlingsfrage und im Zusammen 
hange damit die Frage der Befähigungsnachweise fanden ihre 
Erledigung mit der fast einstimmigen Annahme falle Stimmen 
gegen zwei) eines bezüglichen Regulativs durch die Delegirten 
Versammlung vom 28. März 1889. Dasselbe bestimmt im Agui'à 
Wesentlichen, daß die Lehre in einer dreimonatlichen eigent 
lichen Lehrzeit bei einem Verbandsmitglied und im Anschluß 
daran in einer freien praktischen Thätigkeit als Sticker, welche 
mindestens 1 1 U Jahr zu dauern hat, besteht. Der Lehrling 
»
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.