Versammlung an die Adresse des Zentralkomite des großen
Verbandes für Musterklassifikation und Lehrlingsregnlativ,
während an derselben Versammlung von einem Arbeitgeber
versucht wurde, gegen den Verband Stimmung zu machen,
mit der Erklärung, derselbe habe den Arbeitern eher geschadet
und diese könnten nur etwas erreichen, wenn sie unter sich
zusammenstünden und den Arbeitgebern ihren Willen diktirten.
Die Versammlung ließ sich über den tiefern Hintergrund des
Votums nicht täuschen, trotzdem er sorgfältig mit dem weißen
Lammfell weitgehendster Arbeiterfreundlichkeit tapezirt war.
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Jm März 1887 war die Kommission für Handel und
Gewerbe des Kantonsrathes von Appenzell A.-Rh. an den
Verband gelangt mit dem Ersuchen, Schritte bei den Bundes-
behörden zu thun gegen die vom schweizerischen Spinner- und
Weberverein verlangten Zollerhöhungen auf Baumwolltücher,
speziell auch auf die von der Stickerei am meisten gebrauchten
Cambrics. Der Spinner- und Weberverein begründete seine
Begehren mit der großen Nothlage der schweizerischen Spinnerei
und Weberei in jenem Zeitpunkte, wogegen die Stickerei noch
gut daran sei. Die verlangten Zollerhöhungen würden, ans
die einzelne Stickete berechnet, nur 40 Cts. ausmachen, was
die Stickerei gut ertragen könne. Es sei ein Unrecht, wegen
eines solchen geringfügigen Zuschlages die ausländische Pro
duktion zu bevorzugen und die inländische feiern zu lassen.
Diesem Begehren gegenüber* wurde geltend gemacht, daß
die vom Spinner- und Weberverein verlangte Zollerhöhung
seine Mitglieder nicht in den Stand versetze, mit England zu
konknrriren, weder in Bezug ans Preis, noch in Bezug ans
Qualität. Man habe ihnen schon einmal eine Zollerhöhung
gewährt und nachher gesehen, daß sie nach wie vor nicht
konkurrenzfähig waren. Der verlangte Mehrzoll sei daher eine
ganz nutzlose Mehrbelastung der Stickerei, ihr zum Schaden
und für die schweizerische Weberei ohne effektiven Nutzen. Auf