132
diesen Standpunkt stellte sich die Versainmlnng mit der einstiinmigen
Annahme des Antrages, es möchte der Verband sich
im Vereine mit anderen Korporationen der Ostschweiz gegen
die beantragten Zollerhöhungen zur Wehre setzen. Das letztere
geschah mit Erfolg; die Eingabe des Spinner- und Webervereins
fand bei der Bundesversammlung kein Gehör. Ein
Jahr später war die Verbandsleitnng rege thätig in Sachen
der Handelsverträge mit Deutschland und Oesterreich.
*
* *
Garnhandu? Iw Oktober 1888 wurde der Handel mit Stickgarn auf
dem Wege des Regulativs zum Schutze des Arbeitnehmers
geregelt. Der Ankauf lind Verkauf von unrichtig oder garnicht
nummerirten oder im Preise übersetzten Garnen wurde
mit Bußen belegt. Jedes Paquet hatte den Namen des Verkäufers
und Wiederverkünfers zu tragen, sowie genaue Angaben
über die Garnqualitüten. Jeder Verkauf sollte fakturirt
werden. Im Verbandsorgan wurden die offiziellen Garnpreise
jeweilen zur Kenntniß gebracht. Der Verordnung war zum
Theil schon früher durch Manipulationen in einzelnen Ferggerund
Arbeitgeberkreisen gerufen, welche ihr Benefize dadurch gii
erhöhen suchten, daß sic dem Sticker das Garn zu übersetzten
Preisen aufhalsten. Zugleich war mit Einführung des Zuschlages
auf Muster, bei welchen geringste Garne verwendet
wurden, der Unfug eingerissen, daß man ans den Paqueten
einfach höhere Nummern angab, um den Zuschlag zu umgehen.
*
* *
Regelung der Anfangs 1889 trat der Verband in offizielle Beziehungen
frage, zum sogenannten Fabrikstickerverband. Wie schon früher erwähnt,
wurden die 10—11,000 Fabriksticker des Verbandsgebietes
vom Stickereiverbande ferngehalten. Einestheils waren
die Fabrikanten dafür, weil sie fürchteten, die Sticker möchten
ihnen im Verbände unbequem werden, anderntheils die Einzelsticker,
welche befürchten mochten, sie würden den Einfluß der
Fabrikanten im Verbände, sowie in den einzelnen Sektionen