Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Fr.  24  per  Fall,  zum  Entscheide  unterbreitet.  Ju  229  Fällen
schützte  hie  Expertise  die  Arbeitnehmer  theilwcise,  in  77  gänzlich.
Was  vom  Fachgericht  liber  Anstände  im  Waarcnvcrkehr  gesagt
wurde,  gilt  zum  Theil  auch  hier,  daß  nämlich  die  Zahl  der
von  der  Expertise  behandelten  Abzugsfälle  durchaus  keinen
Maßstab  für  die  Zahl  der  wirklichen  Anstände  im  Abzugs-Wesen
  bietet  und  zwar  ans  den  gleichen  Gründen  der  Abhängigkeit ­
  vom  Arbeitgeber.  Immerhin  gestattet  die  Vergleichung ­
  der  Frequenz  beider  Institute  Schlüsse  auf  den
größeren  praktischen  Werth  des  einen  oder  des  anderen.  Die
Expertise  hatte  schon  im  ersten  Vierteljahre  ihres  Bestehens
mehr  Fälle  zu  erledigen,  als  das  Fachgericht  in  vier  Jahren,
und  diese  Zahl  zeigt  so  recht  deutlich,  tute  das  letztere  als  alleinige ­
  schiedsrichterliche  Behörde  bei  Anständen  im  Waarenverkchr
  nicht  genügte.  Die  größere  Frequenz  der  Expertise
mag  zum  Theil  dein  Umstande  entspringen,  daß  dieselbe
kostenfrei  ist,  in  der  Hauptsache  liegt  der  Grund  jedoch  darin,
daß  der  Arbeitnehmer  sich  weniger  scheut,  dell  Arbeitgeber  vor
Expertise  zu  ziehen,  als  vor  Fachgericht;  dem  letzteren  aber
sagt  die  Expertise  ebenfalls  besser  zu,  sie  hat  einen  mehr  geschäftlichen ­
  Charakter  als  das  Fachgericht.  Die  Verurtheilung
durch  dieses  hat  immer  einen  gewissen  peinlichen  Nachgeschmack ­
  der  gerichtlichen  Verurtheilung,  während  das  Urtheil
der  Expertise  den  Charakter  eines  rein  technischen  Entscheids
besitzt.  Derartige  Institute  stehen  darum  an  Wirkung  und
Bedeutung  den  Fachgerichten  nicht  nach,  sondern  übertreffen  sie.
Damit  ist  die  Geschichte  der  Entwicklung  des  Stickereiverbandes ­
  und  der  hauptsächlichsten  Ereignisse  in  ihm  bei  ihrem
Schlüsse  angelangt,  soweit  wirthschaftliche  und  soziale  Momente ­
  voll  allgemeiner  Bedeutung  in  Betracht  kommen.  Diese
letzteren  und  mit  ihnen  die  Verbandsgcschichtc  in  ihren  Ergebnissen ­
  nach  dieser  Richtung  int  Allgemeinen,  sowie  für  die
Stickerei-Industrie  als  solche,  zu  würdigen,  wird  Aufgabe  des
folgenden  Abschnittes  jein.
            
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