Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

zur Bildung der angeführten Einzelkorporationen drängten, 
so waren diese Sektionen doch die solideste Unterlage des Ver 
bandes; sie waren für den Verband das, was ein gesunder 
Gemeindeorganismus für den Staat ist. Dieser Umstand 
wurde in den Vorschlägen für ein Bernfsgenossenschaftsgesetz 
von Seite der Arbeiterschaft am schon zitirten schweizerischen 
Arbeitertag des letzten Jahres außer Acht gelassen. Diese Vor 
schläge liefen auf die bloße Bildung einer gemeinsamen Ge 
lo erkschaftskanuner hinaus, welche nur die Leiter der Einzel- 
korporationen in Fühlung zu einander gebracht hätte. Es wäre 
zwar auch damit schon Vieles zu erreichen, ungleich mehr aber 
durch eine wohlüberlegte und gleichzeitige Pflege des Sektions 
wesens. 
Die Verbandsgeschichte ertheilt auch darüber Aufschlüsse, 
ob das Genossenschaftswesen privater Natur oder staatlich sein 
soll. Der privaten Initiative entsprungen und bisher auf dem 
Boden privater Organisation sich bewegend, steuerte der Ver 
band Jahr für Jahr mehr jenem Punkte entgegen, an welchen: 
angelangt seine Umwandlung in eine staatliche Genossenschaft 
zu erfolgen haben wird. Und wenn er schließlich an jenem 
Punkte anlangen wird, so war es nicht die Sehnsucht nach 
Verstaatlichung, welche ihn dazu trieb, sondern die Verhält 
nisse, welche sein Pflichten- und Rechteheft zunehmend mehr 
belasteten, damit er seiner Ausgabe genügen konnte, und die ihm 
schließlich Rechte zuwiesen, deren Ausübung nicht mehr Sache 
einer rein privaten Korporation sein kann, wie z. B. der 
Boykott. Genossenschaften wie der Stickereiverband werden 
daher, wenn sie ihre Aufgaben erfüllen wollen und gerade 
darum, weil sie dieselben erfüllen wollen, dahin gedrängt, sich 
schließlich aus privaten in staatliche umzuwandeln. Von dieser 
Ansicht mögen die westschweizerischen Arbeitgeber ausgehen, wenn 
sie folgende Bestimmung für ein Bernfsgenossenschaftsgesetz vor 
schlagen: „Wenn die Organisation einer Industrie zur freien 
Bernfsgenossenschaft keine befriedigenden Resultate liefert, kann
	        
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