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sind die Erfahrungen, welche mit dem Minimallohn gemacht
wurden. Das Meiste, was seine Gegner von ihm sagen, hat
sich nichterfüllt, und auch nicht Alles, was seine Vertheidiger
von ihm erhoffen. Wohl zum ersten Male in einer Welt-
industrie dieses Umfanges praktisch durchgeführt, hat er Freun
den und Gegnern Ueberraschnngen gebracht. Die Ansichten
der Schule Rösler, Roscher, Sah u. A. haben sich sozusagen
in keinem Punkte bestätiget. —- Rösler schreibt in seinen
Grundsätzen zur Volkswirthschaftslehre:*) „Wenn man durch
Zwangsmittel die Höhe des Lohnes herstellen null, so ist da
gegen zu bedenken, das; sie entweder überflüssig sind, wenn sie
der Natur der wirthschaftlichen Gesetze entsprechen, oder nn-
wirksam und schädlich, wenn sie denselben entgegenwirken sollen.
Die Festsetzung eines solchen Minimums bereitet bei der Ver
schiedenheit der Anschauungen, Ansprüche und Bediirfnisse, bei
der hohen Dehnbarkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit un
gemeine Schwierigkeit, und eine gewisse Willklir könnte auch
beim besten Willen nicht vermieden werden. Ließe man, wie
es nicht anders möglich wäre, den Familienstand nnberück-
sichtiget, so wäre wahrscheinlich gar nichts gewonnen; auf den
Stücklohn könnte eine solche Vorschrift schon gar nicht ange
wendet werden. Sie wäre aber auch nicht durchführbar, wenn
man nicht eine völlige Stabilität in der Volkswirthschaft und
einen totalen Abschluß nach Außen beabsichtigte und voraus
setzte. Hebt man mit dem Lohnminimum de» Stachel der
Konkurrenz und der drohenden Brodlosigkeit auf, so macht
sich besonders in einer bereits gesunkenen Bevölkernug der
Trieb der Trägheit und mühelosen Genußsucht nur noch stärker
geltend." Man kann nun wohl sagen, daß die sechsjährige
Wirksamkeit des Minimallohnes in Allem das Gegentheil
dessen ergab, was Pros. Rösler von ihm befürchtet. Von
vorneherein zeigte sich, daß der Minimallohn durchaus nicht
*) „Grundsätze der Volkswirthschaftslehre" von Prof. Dr. Hermann
Rosier, 1861.
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