Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

überflüssig ist, auch wenn er den wirthschaftlichen Gesetzen 
entspricht, d. h. im gegebenen Verhältniß zu Angebot und 
Nachfrage steht und daher die Konkurrenzfähigkeit der be 
treffenden Industrie nicht vernichtet. Das; eine gewisse Will 
kür bei Festsetzung des Minimallohnes ganz gut kann ver 
mieden werden, haben wieder die Thatsachen bestätiget, ebenso 
daß er bei Stück- und Stichlohn sehr wohl möglich ist. Im 
Gegentheil, er ist hier korrekter denn als Taglohn, weil der 
Arbeiter nach wie vor auch nach der Quantität seiner ^ i be it 
gelöhnt wird. Röster erwähnt auch der Ungerechtigkeit, 
welche ein Lohnminimnm darin enthalte, daß es den Arbeiter 
in Bezirken, worin Wohnung, Lebensmittel re. theuer sind, 
benachtheiliget zu Gunsten desjenigen, der in billigeren Be 
zirken lebt. Es ist aber eine allbekannte Thatsache, daß die 
Qualität der Arbeiter einer Branche durchschnittlich successive 
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1,^1,11111^, ebenso, bnf; bk (1^111'!^^ 91^0^ duci' 
şich nu; die mittelbare und unmittelbare Nähe dei Eentren 
derselben vertheilt, und die geringe Arbeit ans die entlegenen 
Gebiete; d. h. mit anderen Worten, wenn auch für den 
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löhne eristiren, obwohl man in Z. 20 () /o billiger lebt stk 
in X., so ist der Vortheil für den Sticker in Z. doch nur 
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een taun gelegen, durchschnittlich die weit bessere Waare in 
Arbeit erhält, als derjenige in Z. Daß der Minimallohn 
weder eine völlige Stabilität noch einen totalen Abschluß nach 
Außen zur Voraussetzung oder zur Folge zu haben braucht, 
ist zur Genüge erwiesen. Er ist ja in einer eigentlichen Export 
industrie durchgeführt. Alan weiß nun auch an Hand einer 
sechsjährigen Erfahrung, daß der Minimallvhn weder den 
Stachel der Konkurrenz hebt, noch alle Befiirchtniigen von 
Brvdlosigkeit beseitiget, desgleichen auch nicht den „Lrieb der
	        
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