überflüssig ist, auch wenn er den wirthschaftlichen Gesetzen
entspricht, d. h. im gegebenen Verhältniß zu Angebot und
Nachfrage steht und daher die Konkurrenzfähigkeit der be
treffenden Industrie nicht vernichtet. Das; eine gewisse Will
kür bei Festsetzung des Minimallohnes ganz gut kann ver
mieden werden, haben wieder die Thatsachen bestätiget, ebenso
daß er bei Stück- und Stichlohn sehr wohl möglich ist. Im
Gegentheil, er ist hier korrekter denn als Taglohn, weil der
Arbeiter nach wie vor auch nach der Quantität seiner ^ i be it
gelöhnt wird. Röster erwähnt auch der Ungerechtigkeit,
welche ein Lohnminimnm darin enthalte, daß es den Arbeiter
in Bezirken, worin Wohnung, Lebensmittel re. theuer sind,
benachtheiliget zu Gunsten desjenigen, der in billigeren Be
zirken lebt. Es ist aber eine allbekannte Thatsache, daß die
Qualität der Arbeiter einer Branche durchschnittlich successive
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1,^1,11111^, ebenso, bnf; bk (1^111'!^^ 91^0^ duci'
şich nu; die mittelbare und unmittelbare Nähe dei Eentren
derselben vertheilt, und die geringe Arbeit ans die entlegenen
Gebiete; d. h. mit anderen Worten, wenn auch für den
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löhne eristiren, obwohl man in Z. 20 () /o billiger lebt stk
in X., so ist der Vortheil für den Sticker in Z. doch nur
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een taun gelegen, durchschnittlich die weit bessere Waare in
Arbeit erhält, als derjenige in Z. Daß der Minimallohn
weder eine völlige Stabilität noch einen totalen Abschluß nach
Außen zur Voraussetzung oder zur Folge zu haben braucht,
ist zur Genüge erwiesen. Er ist ja in einer eigentlichen Export
industrie durchgeführt. Alan weiß nun auch an Hand einer
sechsjährigen Erfahrung, daß der Minimallvhn weder den
Stachel der Konkurrenz hebt, noch alle Befiirchtniigen von
Brvdlosigkeit beseitiget, desgleichen auch nicht den „Lrieb der