Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Hievon  sind  ausgenommen  jene  Muster,  bei  welchen  diese
grvbern  Garnsorten  nur  für  Spachtelfäden  zu  verwenden  sind:
sie  bezahlen  dagegen  neben  den  obigen  Zuschlägen  eine  besondere ­
  Taxe  von  Fr.  1  per  Stickete.
Muster,  welche  mit  gröberm  Garrì  als  40  5fach  gestickt
sind  und  nicht  unter  die  Klassifikation  fallen,  erhallen  einen
fixen  Zuschlag  von  Fr.  2  per  Stickete.
§  3.  Für  das  Stichergebniß  per  Nädlig  ist  die  Maschine
maßgebend,  deren  Auszug  oder  Straßenbahn  einen  Mter
beträgt.
§  4.  Befinden  sich  ans  einer  Stickete  mehrere  Dessins,
von  denen  einzelne  oder  auch  nur  ein  einziges  der  Zuschlagstaxe ­
  unterstellt  ist,  so  unterliegt  die  ganze  Stickete  der  Znschlagsberechnung.

§  5.  Bei  Mustern  mit  Doppel-,  beziehungsweise  mehrfachen ­
  Rapporten,  oder  wenn  überhaupt  nicht  alle  Nadeln
(Klupper)  arbeiten,  gilt  das  Stichergebniß  der  aufgesteckten
Nädlige  und  nicht  etwa  das  Resultat  des  auf  den  Grundrapport
  zurückgeführten  Garnverbrauchs.
§  6.  Von  den  Vorschriften  betreffend  Musterklassifikation
werden  nicht  betroffen  alle  jene  Stickereien,  zu  deren  Erstellung ­
  ein  anderer  Stickfaden  als  Bannnvollzwirn  (&.  B.  Seide.
Wolle,  Metallfaden,  Stroh  rc.)  zrrr  Verwenduirg  kommt.
C.  Regulativ  zum  De  sch  lusse  betreffeud  Mujlerklassifikatiau.
§  7.  Die  Arbeitgeber  (Kaufleute,  Fabrikanten  und  Fergger)
sind  verpflichtet,  für  jede  Stickete,  welche  zufolge  Stichergebnis;
per  Centimeter  oder  Nädlig,  oder  wegen  Verwendung  von
gröberm  Garn  als  Nr.  40  5-fach  reell  Zuschlag  zrr  bezahlen
hat,  diesen  Zuschlagsbetrag  airs  den  Bestell-  oder  Arbeitsnoten
(Stickerbüchlein)  in  besonderer  Kolonne  auszusetzen.
Bei  Messung  der  Dessinhöhe  nach  Zentimetern  sind  Bruchtheile
  für  Ganze  zu  rechnen.
            
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