Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

Zweite 
Delegirten- 
versammlung 
Anschluß de 
ñausmann- 
schast. 
sich zum letztern, befürchtend, andernfalls würde die Oppo 
sition eher verstärkt. Der erste Statutenentwurf beschränkte 
sich mehr nur auf das Organisatorische. Im Jahre 1887 
wurde ihm dann auch das, was hier Postulate genannt wird, 
einverleibt. Eine zweite Delegirtenversamlnlung, welche am 
19. Mai 1885 in St. Gallen stattfand, erhob den Statuten 
entwurf zum provisorischen Beschlusse. In Kraft sollten die 
Statuten, und damit der Verband in das Stadium definitiver 
Existenz, treten, so bald die Besitzer von mindestens 10.000 
Maschinen bent letztern würden beigetreten sein. Dieses ztt 
erreichen, war nun die weitere Aufgabe des Komites. Sollte 
dieselbe gelingen so war der Anschluß der Kaufmannschaft 
unerläßlich. Man wußte nur zu gut, daß sich eine große 
Anzahl Maschinenbesitzer dem Verbände ferne halten würde, 
wenn das Gleiche von Seite tonangebender Kaufleute geschähe. 
Anderseits konnte vom Anschlüsse der Kaufmannschaft so gut 
wie keine Rede sein, so bald eine Anzahl größerer Firmen 
demselben sich abgeneigt zeigte. Die Firmen, welche einer 
Verbandsgriindung gewogen waren, Hütten dann ebenfalls 
fernbleiben müssen, tint ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber den 
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bandsvorfchriften über Lohn und Produktion gebunden, vor 
den Verbandsfirmen einen großen Vorsprung erhalten hätten. 
Die Stimmung tut Lager der Arbeitgeber war im Ganzen der 
Verbandsidee wesentlich günstiger geworden, seit man die 
Gedanken auf Gründung einer einseitigen Klassenorganisation 
ausgegeben hatte, aber eine starke Opposition tvar noch immer 
vorhanden und eine gewisse Reserve auch, denn es war so 
viel Nettes, ganz Ungewohntes, was postulirt war, baß man 
sogar in wohlwollenden Kreisen zurückhaltend war. Die eigent 
liche Eisstarre wurde gebrochen durch folgende Erklärung von 
26 angesehensten kaufmännischen Firmen vom 2. Juni 1885: 
„Nach Einsichtnahme der Statuten des Zentralverbandes 
der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und
	        
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