Zweite
Delegirten-
versammlung
Anschluß de
ñausmann-
schast.
sich zum letztern, befürchtend, andernfalls würde die Oppo
sition eher verstärkt. Der erste Statutenentwurf beschränkte
sich mehr nur auf das Organisatorische. Im Jahre 1887
wurde ihm dann auch das, was hier Postulate genannt wird,
einverleibt. Eine zweite Delegirtenversamlnlung, welche am
19. Mai 1885 in St. Gallen stattfand, erhob den Statuten
entwurf zum provisorischen Beschlusse. In Kraft sollten die
Statuten, und damit der Verband in das Stadium definitiver
Existenz, treten, so bald die Besitzer von mindestens 10.000
Maschinen bent letztern würden beigetreten sein. Dieses ztt
erreichen, war nun die weitere Aufgabe des Komites. Sollte
dieselbe gelingen so war der Anschluß der Kaufmannschaft
unerläßlich. Man wußte nur zu gut, daß sich eine große
Anzahl Maschinenbesitzer dem Verbände ferne halten würde,
wenn das Gleiche von Seite tonangebender Kaufleute geschähe.
Anderseits konnte vom Anschlüsse der Kaufmannschaft so gut
wie keine Rede sein, so bald eine Anzahl größerer Firmen
demselben sich abgeneigt zeigte. Die Firmen, welche einer
Verbandsgriindung gewogen waren, Hütten dann ebenfalls
fernbleiben müssen, tint ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber den
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bandsvorfchriften über Lohn und Produktion gebunden, vor
den Verbandsfirmen einen großen Vorsprung erhalten hätten.
Die Stimmung tut Lager der Arbeitgeber war im Ganzen der
Verbandsidee wesentlich günstiger geworden, seit man die
Gedanken auf Gründung einer einseitigen Klassenorganisation
ausgegeben hatte, aber eine starke Opposition tvar noch immer
vorhanden und eine gewisse Reserve auch, denn es war so
viel Nettes, ganz Ungewohntes, was postulirt war, baß man
sogar in wohlwollenden Kreisen zurückhaltend war. Die eigent
liche Eisstarre wurde gebrochen durch folgende Erklärung von
26 angesehensten kaufmännischen Firmen vom 2. Juni 1885:
„Nach Einsichtnahme der Statuten des Zentralverbandes
der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und