Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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§ 14. Dem Zentralkomite steht das Recht zu, mit der 
Kontrole auch weitere Persönlichkeiten zu beauftragen, denen 
dieselben Kompetenzen zukoinmen, wie dem Verbandsinspektor. 
E. Spesltlles über die Kontrole. 
§ 15. Als Grundlage zur Kontrole des Verbands 
verkehrs dienen die Legitimationskarten. 
§ 16. Nur die vom Sektionsvorstand eigenhändig unter 
zeichneten Legitimatiouskarteu haben Gültigkeit; sie sind ans 
Verlangen beim jeweiligen Arbeitsbezug dein Arbeitgeber vorzu 
weisen. 
§17. Tie Legitimationskarten dürfen nicht an Dritt 
personen abgetreten werden. Gerichtliche Einleitung wegen 
Betrug bleibt vorbehalten. 
§ 18. Legitimationskarten, welche beim Erlöschen der 
Mitgliedschaft nicht an den Sektionsvorstand abgegeben wur 
den, sind alls Kosten der Betreffenden vom Zentralaktnar zu 
amortisiren. Das Gleiche geschieht, wenn eine Legitimations 
karte verloren geht. 
§ 19. Die Kosten der Inspektionen und Untersuche trügt 
der fehlbare Theil. 
§ 20. Die Kontrol- wie Sektionskommission und der 
Verbandsinspektor sind in ihrer Ueberwachnng der Einhaltung 
der Verbandsvorschriften von den einzelnen Verbandsmitglie 
dern nach Kräften zu nnterstiitzen. Letztere sind verpflichtet, 
zu ihrer Kenntniß gelangte Uebertretnngen sofort an die 
Kontrolorgane der betreffenden Sektion zu berichten. 
C. Kontrole über den Maschinenverkehr. 
a) Ersatzmaschinen. 
§ 21. Wer für eine alte Maschine das Ersatzrecht be 
anspruchen will, hat dem Sektionsvvrstand, in dessen Kreis 
dieselbe aufgestellt ist, hievon Anzeige zu machen. Die 
Demolirnng der alten Maschine hat in Gegenwart von zwei 
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