Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

Hiezu kommen: 
Kosten für Entwerfen und Protokolliren des Urtheils 
Fr. 1 bis Fr. 10. 
Für Zitntionen 20 Rp. nebst Portoauslogen. 
Fiir Ausfertigung des Urtheils 50 Np. pro Folioseite. 
Fiir anderweitige nothwendige Korrespondenzen bestimmt 
das Gericht die Gebühren. 
§ 23. Die Gerichtsgebühren werden zu gleichen Theilen 
unter die Richter vertheilt. Die Gebühren für Redaktion, 
Protokollirnng und Ausfertigung des Urtheils fallen dem 
Gerichtss ch rei ber 51t. 
Die Ausfertigung zu Handen des Zentralkvmites hat 
gratis zu geschehen. 
Titel XVII. 
Instruktion für das Jach- resp. Schiedsgericht 
für Musterschutz. 
(Vom Zentmlkomite erlassen den 18. November l887.) 
A. Konstituirendes. 
§ 1. Das Fachgericht für Musterschutz besteht aus fünf 
Richtern und fünf Suppleanten, welche durch das Zentral 
komite möglichst gleichmäßig aus dem Kreise der exportirenden 
lind nicht exportirenden Fabrikanten zu wählen sind. 
Die Mitglieder des Fachgerichts im Stichwaarenverkchr 
sind in das Fachgericht für Musterschutz ebenfalls wählbar. 
tz 2. Die Amtsdauer der Richter und Suppleanten be 
trägt ein Jahr (1. Mai bis 30. April). 
§ 3. Das Fachgericht für Musterschutz hat seinen Sitz 
in St. Gallen. 
§ 4. Dem Fachgericht wird ein ständiger Sekretär bei 
gegeben.
	        
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