Hiezu kommen:
Kosten für Entwerfen und Protokolliren des Urtheils
Fr. 1 bis Fr. 10.
Für Zitntionen 20 Rp. nebst Portoauslogen.
Fiir Ausfertigung des Urtheils 50 Np. pro Folioseite.
Fiir anderweitige nothwendige Korrespondenzen bestimmt
das Gericht die Gebühren.
§ 23. Die Gerichtsgebühren werden zu gleichen Theilen
unter die Richter vertheilt. Die Gebühren für Redaktion,
Protokollirnng und Ausfertigung des Urtheils fallen dem
Gerichtss ch rei ber 51t.
Die Ausfertigung zu Handen des Zentralkvmites hat
gratis zu geschehen.
Titel XVII.
Instruktion für das Jach- resp. Schiedsgericht
für Musterschutz.
(Vom Zentmlkomite erlassen den 18. November l887.)
A. Konstituirendes.
§ 1. Das Fachgericht für Musterschutz besteht aus fünf
Richtern und fünf Suppleanten, welche durch das Zentral
komite möglichst gleichmäßig aus dem Kreise der exportirenden
lind nicht exportirenden Fabrikanten zu wählen sind.
Die Mitglieder des Fachgerichts im Stichwaarenverkchr
sind in das Fachgericht für Musterschutz ebenfalls wählbar.
tz 2. Die Amtsdauer der Richter und Suppleanten be
trägt ein Jahr (1. Mai bis 30. April).
§ 3. Das Fachgericht für Musterschutz hat seinen Sitz
in St. Gallen.
§ 4. Dem Fachgericht wird ein ständiger Sekretär bei
gegeben.