Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

B.  Funktionen.
§  8.  Dem  Präsidenten  liegt  ob:
a)  die  Anordnung  der  Sitzungen  und  die  Einberufung  der
Richter  und  Suppleanten;
1>)  die  Entgegennahme  von  Klageschriften  und  die  Führung
der  Einschreibelontrole;
c)  die  Einberufung  der  Experten  und  die  Aufsicht  über
dieselben,  sowie  die  Bezeichnung  von  stellvertretenden
Sachverständigen;
d)  die  Ertheilung  von  Aufschubsbewilligungen;
e)  die  Leitung  der  Verhandlungen  und  die  Handhabung
der  Gerichtspolizei;
f)  die  Aufsicht  über  das  Sekretariat  und  die  Uebermittlung
der  Urtheile  an  das  Zentralkomite.
§  9.  Dem  Sekretär  liegt  ob:
n)  die  Führung  der  Gerichtsprotokolle  und  die  beförderliche
Ausfertigung  der  Urtheile;
b)  das  gesammte  Rechnungswesen  und  der  Einzug  der
Gerichtsgebühren;
.  c)  die  Erlassung  von  Zitationen  und  Abstellungen.
C.  Verfahren.
§  10.  Die  Einschreibung  eines  Streitfalles  betreffend
Musternachahmnng  erfolgt  auf  Einreichung  einer  Klageschrift.
Die  Klageschrift  muß  in  zwei  Ausfertigungen  eingereicht
werden  und  bezeichnet:
a)  die  Parteien;
b)  die  Thatsachen,  welche  zur  Begründung  der  Klage  gehören ­
  ;
c)  das  Klagegesuch;
d)  die  Beweismittel  für  die  unter  lit.  b  bezeichneten  Thatsachen. ­

Gleichzeitig  ist  cinc  Einleimgebühr  von  Fr.  10  zu  hinterlegen. ­
  Bei  Zurückziehung  der  Klage  fällt  die  Einleimgebühr
            
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