Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

Hiezu  kommen:
Kosten  für  Entwerfen  und  Protokolliren  des  Urtheils
Fr.  1  bis  Fr.  10.
Für  Zitntionen  20  Rp.  nebst  Portoauslogen.
Fiir  Ausfertigung  des  Urtheils  50  Np.  pro  Folioseite.
Fiir  anderweitige  nothwendige  Korrespondenzen  bestimmt
das  Gericht  die  Gebühren.
§  23.  Die  Gerichtsgebühren  werden  zu  gleichen  Theilen
unter  die  Richter  vertheilt.  Die  Gebühren  für  Redaktion,
Protokollirnng  und  Ausfertigung  des  Urtheils  fallen  dem
Gerichtss  ch  rei  ber  51t.
Die  Ausfertigung  zu  Handen  des  Zentralkvmites  hat
gratis  zu  geschehen.

Titel  XVII.
Instruktion  für  das  Jach-  resp.  Schiedsgericht
für  Musterschutz.
(Vom  Zentmlkomite  erlassen  den  18.  November  l887.)
A.  Konstituirendes.
§  1.  Das  Fachgericht  für  Musterschutz  besteht  aus  fünf
Richtern  und  fünf  Suppleanten,  welche  durch  das  Zentral
komite  möglichst  gleichmäßig  aus  dem  Kreise  der  exportirenden
lind  nicht  exportirenden  Fabrikanten  zu  wählen  sind.
Die  Mitglieder  des  Fachgerichts  im  Stichwaarenverkchr
sind  in  das  Fachgericht  für  Musterschutz  ebenfalls  wählbar.
tz  2.  Die  Amtsdauer  der  Richter  und  Suppleanten  beträgt ­
  ein  Jahr  (1.  Mai  bis  30.  April).
§  3.  Das  Fachgericht  für  Musterschutz  hat  seinen  Sitz
in  St.  Gallen.
§  4.  Dem  Fachgericht  wird  ein  ständiger  Sekretär  beigegeben. ­

            
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