B. Funktionen.
§ 8. Dem Präsidenten liegt ob:
a) die Anordnung der Sitzungen und die Einberufung der
Richter und Suppleanten;
1>) die Entgegennahme von Klageschriften und die Führung
der Einschreibelontrole;
c) die Einberufung der Experten und die Aufsicht über
dieselben, sowie die Bezeichnung von stellvertretenden
Sachverständigen;
d) die Ertheilung von Aufschubsbewilligungen;
e) die Leitung der Verhandlungen und die Handhabung
der Gerichtspolizei;
f) die Aufsicht über das Sekretariat und die Uebermittlung
der Urtheile an das Zentralkomite.
§ 9. Dem Sekretär liegt ob:
n) die Führung der Gerichtsprotokolle und die beförderliche
Ausfertigung der Urtheile;
b) das gesammte Rechnungswesen und der Einzug der
Gerichtsgebühren;
. c) die Erlassung von Zitationen und Abstellungen.
C. Verfahren.
§ 10. Die Einschreibung eines Streitfalles betreffend
Musternachahmnng erfolgt auf Einreichung einer Klageschrift.
Die Klageschrift muß in zwei Ausfertigungen eingereicht
werden und bezeichnet:
a) die Parteien;
b) die Thatsachen, welche zur Begründung der Klage ge
hören ;
c) das Klagegesuch;
d) die Beweismittel für die unter lit. b bezeichneten That
sachen.
Gleichzeitig ist cinc Einleimgebühr von Fr. 10 zu hinter
legen. Bei Zurückziehung der Klage fällt die Einleimgebühr