Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

B. Funktionen. 
§ 8. Dem Präsidenten liegt ob: 
a) die Anordnung der Sitzungen und die Einberufung der 
Richter und Suppleanten; 
1>) die Entgegennahme von Klageschriften und die Führung 
der Einschreibelontrole; 
c) die Einberufung der Experten und die Aufsicht über 
dieselben, sowie die Bezeichnung von stellvertretenden 
Sachverständigen; 
d) die Ertheilung von Aufschubsbewilligungen; 
e) die Leitung der Verhandlungen und die Handhabung 
der Gerichtspolizei; 
f) die Aufsicht über das Sekretariat und die Uebermittlung 
der Urtheile an das Zentralkomite. 
§ 9. Dem Sekretär liegt ob: 
n) die Führung der Gerichtsprotokolle und die beförderliche 
Ausfertigung der Urtheile; 
b) das gesammte Rechnungswesen und der Einzug der 
Gerichtsgebühren; 
. c) die Erlassung von Zitationen und Abstellungen. 
C. Verfahren. 
§ 10. Die Einschreibung eines Streitfalles betreffend 
Musternachahmnng erfolgt auf Einreichung einer Klageschrift. 
Die Klageschrift muß in zwei Ausfertigungen eingereicht 
werden und bezeichnet: 
a) die Parteien; 
b) die Thatsachen, welche zur Begründung der Klage ge 
hören ; 
c) das Klagegesuch; 
d) die Beweismittel für die unter lit. b bezeichneten That 
sachen. 
Gleichzeitig ist cinc Einleimgebühr von Fr. 10 zu hinter 
legen. Bei Zurückziehung der Klage fällt die Einleimgebühr
	        
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