Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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ober Verwerfung entscheide. C£in solcher Vorschlag hat in einem 
demokratischen Staatswesen wie die Schweiz etwas volksthüm- 
liches. Um so mehr ist es, jener Versammlung als Akt der 
Einsicht und Selbstdisziplin anzurechnen, daß sie der Versuchung 
widerstand und den Antrag mit erdriickender Mehrheit ver- 
luiiri im Beim,Mein, bnf; ber ^er(m^lb mir in einer nutmitm 
tioen Gliederung bestehen kann. Eine ähnliche Anregung ist 
seither nicht mehr aufgetaucht, nicht einmal in Zeiten, in 
welchen die Lockungen für ein mehreres Selbstbestimmungs 
recht der Massen im Verbände außerordentlich nahe gelegen 
hätten. 
Erste Schritte dagegen gelangte das Zentralkomite im Zannar >o,)( an 
¿¿111111 bcë ¿1,1(011^ St. (^^11 um (WmcW 
genowwt %n:Bmib#tuten für bic MmeiacriMcu^ Wtioncn, 
wodurch der Stickereiverband gewissermaßen in eine staatlich 
anerkannte Berufsgenossenschaft wäre umgewandelt worden. 
Tie Neiiici-mio crflnrtc # bein (## ililicnüber ni§ infimi' 
petent, weil ihr eine gesetzliche Grundlage fehle, dem Begehren 
ei#rcüeii &u sönnen. Tic neue %crfnffuni3 W" 30. 
1890 sieht zwar den Erlaß eines Gesetzes, welches dem Staate 
gestattet, solchen Berufsgenossenschaften besondere Befugnisse 
einzuräumen, vor: dasselbe ist aber noch nicht vorhanden. Tie 
Frage der Umwandlung des Verbandes in eine staatlich aner 
kannte Genossenschaft ist nunmehr verschoben, wahrscheinlich 
aber nicht aufgehoben. Man wird im Verlaufe der Verbands 
geschichte sehen, wie und weßhalb man je länger je mehr nach 
dieser Richtung gedrängt wird. Tie Umwandlung dürfte aber 
ihre Hacken besitzen, selbst wenn der Kanton St. Gallen im 
Besitze einer Bernfsgenossenschafts-Gesetzgebnng ist, welche ihm 
gestattet einem erneuten, ähnlichen Begehren des Stickerei- 
ücrbmW au ciiMcn. Tic ^ncrfc1U,mlO ber 
Statuten durch die Regierung des Kantons Gallen konnte 
# o# bnmi nur mif bic )t. ^9#^ (21^101101 mib „i# 
auf die schweizerischen beziehen, und gleich wie die Regierung
	        
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