Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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schütz beigefügt mit einem Bußen-Maximum von Fr. 300 
und bestimmt, das; die Ansätze unter lit. a auch Anwendung 
auf die Verbandsmitglieder finden, welche sich den Organen 
des Verbandes gegenüber ungebührlich benehmen. Soweit 
die Bußen sich auf die lit. a nnd l> und auf Ehren krau kungen 
beziehen, fällen sie die Sektionskommissionen, die übrigen 
werden vom Ausschuß des Zentralkomites gefüllt; in beiden 
Fällen hat der Gebüßte Rekursrecht an das Plenum des 
Zentralkomite (jetzt an eine spezielle Rekurskommission). Sv 
lange es Bußen gibt, wird es auch Klagen über Bußen-geben. 
Ihre Berechtigung illnstrirt die Thatsache, daß z. B. 1880 
nur 88 Rekurse wegen gefällten Bußen beim Zentralkomite 
anhängig gemacht wurden, wovon 26 ganz oder theilweise 
konnten begründet erklärt werden. Eine Statistik der von 
den Sektionsvorständen gefällten Bußen steht nicht zu Gebote, 
so daß der genaue Umfang des Bnßenwesens nnkontrolirbar 
ist. Dagegen geben die vom Zentralkomite gefällten Bußen 
den wünschbaren Fingerzeig. Sie betrugen 1888 Fr. 14,000, 
1889 Fr. 16,000 und dürften 1890 noch höher steigen. Die 
Zunahme der Bußensumme im obigen Verhältnisse beweist 
keine Lockerung in der Achtung der erlassenen Vorschriften, 
sondern sie findet eine natürliche Erklärung in dem Umstand, 
daß die Zahl der zu beachtenden Vorschriften und auch die 
Zahl der Rückfälligen mit jedem Jahre wächst. Tie obigen 
Betrüge verlieren von ihrer scheinbaren Höhe sofort, wenn 
man bedenkt, daß bei einer Gesammt-Bußensnmme von Fr. 
17,000 es an jährlichen Bußen durchschnittlich trifft per 
Verbandsmitglied Fr. 1. 30, per Maschine dagegen 77 Ets. 
Zieht man in Erwägung, daß die Bußen eine zum Theil 
auch ärmere Bevölkerung treffen, so darf ihr Eingang als 
ein unverhältnißmäßig rascher und leichter bezeichnet werden; 
es mußten auch im Verhältniß zur Gesammtzahl der Rut- 
glieder verschwindend wenige Niegen Nichtzahlung von Bilgen 
ausgeschlossen werden. An der Delegirtenversammlling von
	        
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