Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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alle  Mal  ihre  endgültige  Lösung.  Die  Veranlassung  zu
diesem  Beschlnsse  bildete  folgender  Vorgang:  Unter  dem  26.
Mai  1886  meldete  sich  ein  gewisser  Herr  Sch.  zur  Aufnahme
in  den  Verband.  Er  wurde  jedoch  abgewiesen,  weil  sich
herausstellte,  daß  das  Gesuch  nur  bezweckte,  einer  französischen
Firma  zu  verhelfen,  ihre  eigene  Waare  zìi  Ferggerpreisen  -
2  Cts.  unter  dem  Minimallohn  —  im  Verbandsgebiete  ausgeben ­
  zu  können.  Nachdem  die  Regierung  des  Kantons  St.
Gallen  auf  einen  bezüglichen  Rekurs  nicht  eintrat,  reknrrirte
der  Abgewiesene  an  den  schweizerischen  Bundesrath,  welcher
den  Rekurs  einstimmig  abwies.  Die  offizielle  Begründung
dieser  Abweisung  durch  die  oberste  Behörde  der  schweizerischen
Eidgenossenschaft  lautet:
;  1.  Der  Bundesrath  hat  sich  mit  der  Beschwerde  nur
insoweit  zu  befassen,  als  sie  sich  auf  den  Art.  31  der  Bnndesverfassung
  betr.  Handels-  und  Gewerbefreiheit  stützt.
2.  In  dieser  Richtung  ist  zu  untersuchen,  ob-  ein  Verband, ­
  der  den  wirthschaftlichen  Zweck  des  Zusammenwirkens
auf  einem  bestimmten  Industriegebiete  im  Interesse  der  Förderung ­
  des  betreffenden  Industriezweiges  im  Allgemeinen  und
der  erfolgreichen  Produktion  seiner  Mitglieder  im  Besonderen
verfolgt,  in  Bezug  auf  die  Aufnahme  von  Mitgliedern  sich
vollständige  Freiheit  vorbehalten  könne,  oder  ob  nicht  vielmehr ­
  Art.  31  der  Bundesverfassung  den  Verband  nöthige,
den  Eintritt  allen  Gewerbsgenossen  zu  gestatten.
3.  Indem  der  Art.  31  der  Bundesverfassung  ganz  allgemein
  die  Freiheit  des  Handels  und  der  Gewerbe  gewährleistet, ­
  überläßt  er  deren  Ausübung  den  Handel-  und  Gewerbetreibenden, ­
  ohne  darüber  irgendwelche  Bestimmung  aufzustellen, ­
  ob  die  Ausübung  durch  die  einzelnen  Individuen
für  sich  allein  oder  durch  Verbände  in  dieser  oder  jener  Form,
in  dieser  oder  jener  numerischen  und  ökonomischen  Stärke
vor  sich  zu  gehen  habe:  mit  anderen  Worten:  die  verfassungs-
            
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