Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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schütz  beigefügt  mit  einem  Bußen-Maximum  von  Fr.  300
und  bestimmt,  das;  die  Ansätze  unter  lit.  a  auch  Anwendung
auf  die  Verbandsmitglieder  finden,  welche  sich  den  Organen
des  Verbandes  gegenüber  ungebührlich  benehmen.  Soweit
die  Bußen  sich  auf  die  lit.  a  nnd  l>  und  auf  Ehren  krau  kungen
beziehen,  fällen  sie  die  Sektionskommissionen,  die  übrigen
werden  vom  Ausschuß  des  Zentralkomites  gefüllt;  in  beiden
Fällen  hat  der  Gebüßte  Rekursrecht  an  das  Plenum  des
Zentralkomite  (jetzt  an  eine  spezielle  Rekurskommission).  Sv
lange  es  Bußen  gibt,  wird  es  auch  Klagen  über  Bußen-geben.
Ihre  Berechtigung  illnstrirt  die  Thatsache,  daß  z.  B.  1880
nur  88  Rekurse  wegen  gefällten  Bußen  beim  Zentralkomite
anhängig  gemacht  wurden,  wovon  26  ganz  oder  theilweise
konnten  begründet  erklärt  werden.  Eine  Statistik  der  von
den  Sektionsvorständen  gefällten  Bußen  steht  nicht  zu  Gebote,
so  daß  der  genaue  Umfang  des  Bnßenwesens  nnkontrolirbar
ist.  Dagegen  geben  die  vom  Zentralkomite  gefällten  Bußen
den  wünschbaren  Fingerzeig.  Sie  betrugen  1888  Fr.  14,000,
1889  Fr.  16,000  und  dürften  1890  noch  höher  steigen.  Die
Zunahme  der  Bußensumme  im  obigen  Verhältnisse  beweist
keine  Lockerung  in  der  Achtung  der  erlassenen  Vorschriften,
sondern  sie  findet  eine  natürliche  Erklärung  in  dem  Umstand,
daß  die  Zahl  der  zu  beachtenden  Vorschriften  und  auch  die
Zahl  der  Rückfälligen  mit  jedem  Jahre  wächst.  Tie  obigen
Betrüge  verlieren  von  ihrer  scheinbaren  Höhe  sofort,  wenn
man  bedenkt,  daß  bei  einer  Gesammt-Bußensnmme  von  Fr.
17,000  es  an  jährlichen  Bußen  durchschnittlich  trifft  per
Verbandsmitglied  Fr.  1.  30,  per  Maschine  dagegen  77  Ets.
Zieht  man  in  Erwägung,  daß  die  Bußen  eine  zum  Theil
auch  ärmere  Bevölkerung  treffen,  so  darf  ihr  Eingang  als
ein  unverhältnißmäßig  rascher  und  leichter  bezeichnet  werden;
es  mußten  auch  im  Verhältniß  zur  Gesammtzahl  der  Rutglieder
  verschwindend  wenige  Niegen  Nichtzahlung  von  Bilgen
ausgeschlossen  werden.  An  der  Delegirtenversammlling  von
            
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