den Antrag des Zentralkomite, als jenen der Kaufmamlschaft und
stellte zu Handen der Delegirtenversammlnng den folgenden auf:
1. Es sei der Minimallohn auf allen Rapporten zu be
lassen.
2. Es sei auf jede Stickete mit oder unter 10,000 Stichen
eilte Znschlagstaxe von Fr. 2 zn berechnen.
3. Es sei diese Norm mit dem 1. November 1887 einzu
führen.
Die Dinge spitzten sich so zn, daß man erwarten mußte,
die Gegensätze würden an der Delegirtenversammlnng des
30. September scharf aufeinanderplatzen. Unmittelbar vor
derselben beruhigten sich die Gemüther schon wesentlich. Es
wurde bekannt, daß die größten sächsischen Verbandsfirmen
rimdweg erklärt hatten, dem dortigen Verbände den Rücken
zn wenden, falls er die St. Galler Beschlüsse annehme. Und
wider Erwarten fand der Antrag des Zentralkomite mit dem
Zusatz der Kaufmannschaft betreffend des Beitritts des sächsi
schen Verbandes einstimmige Annahme, obwohl man sich be-
wußt war, daß die Frage der Mnsterklassisikation damit neuer
dings auf die lange Bank geschoben wurde. Zum zweiten Mal
hatte die zu fünf Sechstheilen aus Arbeitnehmern bestehende
Delegirtenversammlnng mit Einsicht und Weitherzigkeit be
gründete Forderungen in der Lohnfrage den Gesammtinteressen
der Industrie und den Begehren der Arbeitgeber unterordnet,
eine Haltung, welche von Seite der Kanfinannschaft damals
hoch gepriesen wurde.
Die Zentralleitung setzte sich nunmehr mit dem sächsischen
Verbände in Verbindung, mußte sich aber bald überzeugen,
daß keine Verständigung in dieser Angelegenheit möglich war.
Damit war der Beschluß der Delegirtenversammlnng vom
30. September hinfällig getvorden. Die Mehrheit des Zentral-
komites, unterstützt von einem Großtheil der Kaufleute, hielt
dafür, daß nun trotzdem etwas zn geschehen habe, war sich
aber auch klar, daß die Zuschläge gegenüber den Anträgen