Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

den Antrag des Zentralkomite, als jenen der Kaufmamlschaft und 
stellte zu Handen der Delegirtenversammlnng den folgenden auf: 
1. Es sei der Minimallohn auf allen Rapporten zu be 
lassen. 
2. Es sei auf jede Stickete mit oder unter 10,000 Stichen 
eilte Znschlagstaxe von Fr. 2 zn berechnen. 
3. Es sei diese Norm mit dem 1. November 1887 einzu 
führen. 
Die Dinge spitzten sich so zn, daß man erwarten mußte, 
die Gegensätze würden an der Delegirtenversammlnng des 
30. September scharf aufeinanderplatzen. Unmittelbar vor 
derselben beruhigten sich die Gemüther schon wesentlich. Es 
wurde bekannt, daß die größten sächsischen Verbandsfirmen 
rimdweg erklärt hatten, dem dortigen Verbände den Rücken 
zn wenden, falls er die St. Galler Beschlüsse annehme. Und 
wider Erwarten fand der Antrag des Zentralkomite mit dem 
Zusatz der Kaufmannschaft betreffend des Beitritts des sächsi 
schen Verbandes einstimmige Annahme, obwohl man sich be- 
wußt war, daß die Frage der Mnsterklassisikation damit neuer 
dings auf die lange Bank geschoben wurde. Zum zweiten Mal 
hatte die zu fünf Sechstheilen aus Arbeitnehmern bestehende 
Delegirtenversammlnng mit Einsicht und Weitherzigkeit be 
gründete Forderungen in der Lohnfrage den Gesammtinteressen 
der Industrie und den Begehren der Arbeitgeber unterordnet, 
eine Haltung, welche von Seite der Kanfinannschaft damals 
hoch gepriesen wurde. 
Die Zentralleitung setzte sich nunmehr mit dem sächsischen 
Verbände in Verbindung, mußte sich aber bald überzeugen, 
daß keine Verständigung in dieser Angelegenheit möglich war. 
Damit war der Beschluß der Delegirtenversammlnng vom 
30. September hinfällig getvorden. Die Mehrheit des Zentral- 
komites, unterstützt von einem Großtheil der Kaufleute, hielt 
dafür, daß nun trotzdem etwas zn geschehen habe, war sich 
aber auch klar, daß die Zuschläge gegenüber den Anträgen
	        
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