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Versicherungsanstalten gegen Verluste, welche durch Viehsterben und
Feuer erwachsen. Wer ein Viertel oder mehr von seinem Vieh durch
die Seuche einbüßte, erhielt Ersatz von seinen Neppsgenossen. Im
nächsten halben Monate nach dem Aufhören der Seuche forderte er
seme fünf Nachbarn zur Schätzung seines Schadens auf und mußte
Fleisch (?) und Felle der gefallenen Thiere vorzeigen. Nach geschehener
Schatzung beschwor er in der Neppsvcrsammlung, daß er den ge
schätzten Schaden oder noch größeren erlitten habe und erhielt die
Hälfte ersetzt. Der Schaden wurde auf die Besitzer von Heerden über
100 Ellen repartirt. Doch durfte der ganze Jahresbeitrag auf nicht
mehr als 6 / 0 steigen. Wenn Mehrere Schaden erlitten hatten,
erhielten sie nach dem Verhältniß ihres Schadens, soweit die Beiträge
reichten, Ersatz. "
Diese Versicherungsanstalten des Mittelalters unterscheiden sich
dadurch wesentlich von den großen, namentlich Aktiengesellschaften
der Neuzeit, daß jene zur Grundlage nicht die Association, sondern
die Korporation*) gehabt haben. Sie wurden gebildet von fast
gleichen Mitgliedern, welche als Personen zusammenstehen; sie waren
von geringem Umfange, meist lokal und regierten sich selbst. Diesen
Charakter von Korporationen tragen zu ihrem Segen nur noch die
kleinsten Lokalvcrsicherungsvereine an sich. — Die großen Gesellschaften
haben dagegen die Association zur Grundlage: ihre Mitglieder sind
Vertreter bestimmter Kapitalien. Die Gesellschaften können räumlich
sehr ausgedehnt sein, umfassen Menschen der verschiedensten Klassen
haben ein genaues Statut, einen künstlichen Tarif, ein eigenes Be-
amtenpersonal nöthig.
Der absolut monarchische Polizcistaat*) vermittelt auch im
Viehversicherungswesen den Uebergang vom Mittelalter zur Neuzeit
Die Gilden hatten ihre Bedeutung verloren. Die Lücke mußte aus
gefüllt werden. Da die Privatindustrie noch nicht genügend erstarkt
oder sich aus Ungeübtheit mit dem Viehversicherungswesen noch
nicht befaßte, so konnte „eine Staatsregierung, welche geistig viel höher
steht als die Mehrzahl ihrer Unterthanen, durch Zwang zur Theil
nahme das wohlthätige Bedürfniß der Versicherung anerziehen und
lofort die zur wahren Sicherheit nöthige Ausdehnung der Anstalt
beschaffen."
Jahre 1764 wurde in Leipzig von einem nichtgenanntcn
Verfasser cm Entwurf**) ausgearbeitet, „wie die Assecuration des
Rindviehes bey graßirenden Keuchen einzurichten, und der Rindvieh
bestand eines Landes wieder herzustellen und zu erhalten seyn möchte."
Das Hauptsächliche soll in Folgendem mitgetheilt werden: „Zur Be
schleunigung und Erleichterung der Assecuration werden von Seiten
) Roscher: System der Volkswirthschast I. § 237