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Vereinigte Staaten (Staatsschuld; Kreditwesen).
Nà-LLSchKLHL
(-oÄ?bonds mit dem bedeutendsten Posten
ß k 402,2 3Rf.).
Jlnbre bebeutcnbe soften finb: (136,1^116,1
3u (Silbe bea Un=
abhangigkeitsknegs soll sich die Schuld
der Vereinigten Staaten ans 176 Mill.
Mk. belaufen haben. Die Schuld stica
aber feĢr baíb auf 315 WM. Wf. 2oni=
granfreicbfiir 50,4
ME gekauft. Nach dem Krieg war
bte S^iíb 1816 auf 519,e M. SOif. ae=
UteScri. Dann kam 1819 die Erwerbung
Floridas von Spanien um 21 Mill. Mk.,
mit Teraö wurden 42 Mill. Mk. Schul-
den uberiwinmen, für Kalifornien zahlte
, . - Mk. gezahlt. Dann kam der Bürger-
aber mail hat berechnet, dast mit Einschluß
aller Verluste: Zerstörungen, Beschädi-
gunaen. Bensiiinci, Sí» sevst«« w..t_
ten. Wenn so die Bundesregierung ihre
Schuldenlast von Jahr zu Jahr vermin
derte, so sind im Gegenteil die Schulden
der Staaten, Grafschaften und Gemeinden
m wahrhaft erschreckender Weise gewachsen.
»SSÄ5
letztere Summe verteilt sich aus die ein-
zelucu Staatcugruppcn wie folgt:
Neuengland. . . 210053958
Mittelstaaten
Südliche .
Westliche.
Pacific
193624815
478662420
153574512
19099033
Zungen, Pensionen rc.,die Kosten der Auf
hebung der Sklaverei sich aus ca. 38 Mil
liarden Mark belaufen. Als besondere Ein
künfte sind hierzu erwähnen der Landver-
kaus, welcher 1796-1880 über 863 Mill.
Mk ergab, und die von England infolge
des Spruchs des Genfer Schiedsgerichts ge-
zahlte Entschädigung von 69,15 Mill. Mk.
Zur Reduktion der ungeheuren Schuld
summe machte man die größten Anstren
gungen und hat eö erreicht, daß innerhalb
des Zeitraums von 1865 nach Aufhören
bea jfrieoa Bia 1.3uK 1880 eine Äermtn=
derung um nicht weniger als 4336 Mill.
Mk. eingetreten ist; 1865 war der Betrag
der verzinslichen Schuld 11,576,9 Mist.
%r j)= imb 6prog. S^ufb in eine
Mss-r«
Schulden der einzelnen Staa-
Die Schulden der Südstaaten hatten
erreicht und sind seitdem durch teil-
stana, Südcarolina und Tennessee haben
durch einen Federstrich ihre Schuld aus
"f/^^o"^^rbcaroima, ^11=
nefota, Arkansas repudiieren einen Teil
der von ihnen kontrahierten Schulden.
Manche Staaten sind thatsächlich bau-
krott bicicn ©täbten stc# ein (,kici)ea
bwor. ^a^er iß beim auds) in
fast allen Staaten das Recht der Ge
meinden, Schulden zu kontrahieren, vcr-
sassuugSmäßig eingeschränkt worden.
_ VIII. Kreditwesen.
Eine Staatsbank existiert nicht, wohl
aber eine nroße Wn^i bon ^r^batbanfen,
fur welche 1863 ein Bundeöbaukgesetz ge
geben wurde, dessen hauptsächlichste Bestiin-
inuiigen die folgenden sind: 1) Wenigstens
ein Drittel des Kapitals seder Bank muß
aiwUuionsobligationen bestehen, ivelche int
(5^^a^^alntbe^o"iert^erbeu.2)3ebe(Banf,
welche Papiergeld ausgeben ivill, inuß dcm
Schatzamt einen entsprechenden Betrag
von Unionsobligationen deponieren und
erhält dafür 90 Proz. des Betrags in
Bankzetteln. 3) Der Nennwert der Bank-
zettel ist auf 300 Mill. Doll. (960 Mill.
Mk.) festgesetzt, welche unter die einzcl-
neii Staaten nach ihrer Einwohnerzahl
und ihrem Handelsverkehr verteilt wer
den. (Später ist die Höhe dieser Summe