Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

diskont,  während  für  die  übrigen  Papiere  1  %  über  dem  Wechseldiskont ­
  berechnet  wurde),  wieder  aufgehoben.  Trotzdem  zeigt  das  Jahr
1897  die  stärkste  bisher  erreichte  Lombardanlage.  Die  Reichsbank
hat  bisher  die  Gewährung  von  Lombarddarlehen  aus  lombardfähige
Papiere  und  Waren  niemals  abgelehnt;  es  ist  die  Frage,  ob  sie  diese
Praxis  in  Zukunft  ohne  Kapitalerhöhung  aufrecht  erhalten  kann,
wenn  sie  nicht  die  Lombardanlage  in  größerem  Umfang  als  Deckling
für  täglich  fällige  Verbindlichkeiten  acceptieren  will,  was  keineswegs
als  wünschenswert  erscheinen  könnte.
Ferner  muß  man  sich  vor  Augen  halten,  daß  die  Entwickelung,
welche  die  genossenschaftliche  Kr  ed  it  or  g  ani  sa  ti  on  vor
allem  durch  die  Gründung  der  Centralgenossenschaftskasse
erfahren  hat,  der  Reichsbank  bereits  in  den  letzten  Jahren  Kreditansprüche ­
  zugeführt  hat,  welche  ihr  bis  dahin  fern  geblieben  waren;
und  diese  Eiltwickeluilg  ist  noch  keineswegs  abgeschlossen.  Die  Aussicht ­
  auf  eine  stärkere  Inanspruchnahme  von  dieser  Seite  weist  gleichfalls ­
  darauf  hin,  daß  eine  Stärkung  der  gesamten  Position  der
Reichsbank  wünschenswert  ist,  itnb  das  beste  Mittel  zu  diesem  Zweck
scheint  mir  eine  Verinehruilg  der  eigneil  Mittel  der  Reichsbank
zu  sein.

Der  Einwand  gegen  die  Kapitalerhöhung.
Die  Gegner  der  Kapitalerhöhling  beschränken  sich  durchweg  darauf,
eine  Kapitalerhöhung  für  überflüssig  (nicht  aber  für  schädlich)  zu  erklären. ­
  Die  einzige  Befürchtung  ist  finanzieller  Natur.  Man
glaubt,  der  Reingewinn  der  Bank  werde  nicht  im  gleicheil  Verhältnis
wie  das  Gruiidkapital  wachseii,  und  dadurch  werde  sowohl  die  Dividende ­
  der  Ailteilseigner  als  auch  der  Gewillnanteil  des  Reichs  eine
Schniälerung  erfahren.
Jii  gewissem  Siiln  ist  diese  Befürchtung  zutreffend,  ilicht  aber
in  ihreill  gaiizen  Umfang.
Wir  haben  auch  hier  zu  berücksichtigen,  in  welcher  Weise  in
ihrer  Endmirkung  die  Eiilzahlililgeil  ans  die  neuen  Anteilscheine  erfolgen. ­
  Sieht  sich  der  Verkehr  genötigt,  den  vollen  Betrag  der  auf
die  neuen  Anteilscheine  geleisteten  Eillzahlllngell  durch  eine  vermehrte
Inanspruchnahme  des  Kredits  der  Reichsbank  wieder  an  sich  zu
ziehen,  dann  wird  das  volle  neu  eingezahlte  Kapital  ohne  weiteres
im  Kreditverkehr  beschäftigt.  Bewirkt  die  Kapitalerhöhung  eine  entsprechende ­
  Abnahme  der  ungedeckten  Verbindlichkeiten  der  Bailk,  dann
könnte  die  Reichsbank  ohne  Gefahr  und  Bedenken  eine  Verbilligung
            
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