Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

und eine Bankanweisung dagegen übernimmt jedermann auf eigue 
Verantwortlichkeit und auf die Prüfung hin, ob der Aussteller bei 
der betreffenden Bank über ein entsprechendes Guthaben zu verfügen 
hat, und ob die Bank zahlungsfähig ist. 
Freilich kann man nun einwenden: Wenn für die Gesetzgebung 
kein Anlaß vorliegt, Deckungsvorschriften und beschränkende Be 
stimmungen für das Depositen- und Girogeschüft im allgemeinen zu 
erlassen, so liegt es doch hinsichtlich der fremden Gelder speciell bei 
Notenbanken insofern anders, als hier durch ein leichtsinniges Wirt 
schaften mit den fremden Geldern die Sicherheit der Noten bedroht 
wird. Mit andern Worten, der Erlaß von Deckungsvorschriften für 
sämtliche täglich fällige Verbindlichkeiten bei den Notenbanken braucht 
nicht begründet şu werden — wie dies bei Nichtnotenbanken der Fall 
wäre — durch das Interesse der Depositengläubiger, sondern er läßt 
sich begründen durch das Interesse der Noteninhaber, durch dasselbe 
Interesse, welches den Notenbanken eine Reihe anderer Geschäftszweige 
gänzlich verschließt. 
Dieser Einwand hat eine gewisse Berechtigung. Es steht ihm 
jedoch folgende Erwägung entgegen. Es ist eine unzutreffende An- 
#amnig/bol3 bte fmnben Reibet für bte Bons in Mti#eii gelten 
bedenklicher seien, als die Noten, da sie sozusagen auf einen 
Schlag zurückgezogen werden könnten. Gerade das Umgekehrte iff 
richtig. Wie bereits ausgeführt \ ist der Geldverkehr gerade in 
kritischen Zeilen am stärksten genötigt, auf die am meisten Vertrauen 
genießenden Einrichtungen zur Erleichterung von Zahlungsaus- 
gleichungen zurückzugreifen. Außerdem sind die Interessen der 
wichtigsten Konteninhaber viel stärker mit der Centralbank verknüpft, 
als die Interessen der meisten Noteninhaber, und ferner ist die wirt 
schaftliche Einsicht und Kaltblütigkeit der Kreise, welche ein Girokonto 
bei der Reichsbank halten, so groß, daß eine bei dem Gros der 
Noteninhaber mögliche Panik bei ihnen so gut wie ausgeschlossen ist. 
Gerade in kritischen Zeiten, für welche die Deckungsvorschriften ge 
dacht sind, dürften sich also die fremden Gelder für die Neichsbank 
als ein zuverlässigerer Posten zeigen als ihre Noten. 
b) Der Wert der Deckungsvorschriften überhaupt. 
Vor allem jedoch spricht eiue allgemeine Erwägung von gioßer 
Bedeutung gegen eine Ausdehnung der die Notenausgabe betreffenden
	        
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