Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

109

Die  Unerfüllbarkeit  solcher  Forderungeil  ist  klar  wie  der  Tag.
Die  Sicherheit  des  Notenumlaufs,  welche  von  der  Sicherheit  der
Anlage  der  Bank  unmittelbar  abhängt  und  auf  welcher  die  Solidität
des  ganzen  deutschen  Geldwesens  unb  der  gesamten  deutschen  Kreditwirtschaft
  beruht,  darf  nicht  durch  eine  falsche  Bankpolitik  beeinträchtigt
werden,  welche  ben  Kredit  als  eine  zu  verteilende  Staatsunterstützung
behandelt.
d)  Privatbanken  und  Genossenschaften  als  Mittelglieder ­
  zwischen  Reichsbank  und  Landwirtschaft.
Wenn  man  die  Verhältnisse,  auf  welchen  die  Unmöglichkeit  eines
starken  direkteil  Verkehrs  zwischen  Reichsbank  und  Landwirtschaft
beruht,  unbefmlgen  ins  Auge  faßt,  so  wird  man  nur  zil  dem  Ergebllis

Kursstand  der  Pfandbriefe,  welcher  die  Landwirtschaft  schädige,  sei  lediglich  eine
Folge  der  verschiedenartigen  Behandlung,  welche  die  Reichsbank  beiden  Kategorien
von  Wertpapieren  im  Lombardverkehr  angedeihen  lasse.
Der  Reichsbankpräsident  trat  dem  Antrag  entgegen,  indem  er  ausführte:
Die  Sicherheit  der  Pfandbriefe  sei  wegen  der  Unterschiede  in  der  solidarischen
Haftung  überhaupt  keine  einheitliche,  jedenfalls  aber  sei  ihr  Markt  nur  ein  beschränkter. ­
  Die  Differenz  im  Kursstand  der  Staatsanleihen  und  Pfandbriefe  habe
bereits  vor  Einführung  des  Vorzugssatzes  für  die  ersteren  bestanden,  könne  also
nicht  auf  diesen  Vorzugssatz  zurückgeführt  werden.  Eine  Ausdehnung  des  Vorzugssatzes ­
  auf  die  2  Milliarden  Mk.  landschaftliche  Pfandbriefe  sei  deshalb  unmöglich,
weil  die  gegenüber  der  Wechselanlage  ohnehin  bedenklich  angewachsene  Lombardanlage ­
  dadurch  in  einer  für  die  Bank  unzuträglichen  Weise  vermehrt  werden
würde.
In  der  That  hat  die  Notwendigkeit  der  Einschränkung  der  Lombardanlage
Mitte  1897  zur  Aufhebung  des  Vorzugssatzes  für  Reichs-  und  Staatsanleihen
genötigt,  wodurch  die  gleichartige  Behandlung  der  Staatsanleihen  und  der
übrigen  lombardfähigen  Wertpapieren  wiederhergestellt  ist.  Die  agrarische  Entrüstung ­
  über  die  Zurückweisung  ihres  Verlangens,  welches  die  Neichsbank  mit
den  Folgen  eigner  Fehler  belasten  wollte,  hat  jedoch  kaum  eine  Linderung  erfahren, ­
  obwohl  das  unverminderte  Fortbestehen  der  Kursdifferenz  zwischen  Konsols
  und  Pfandbriefen  deutlich  genug  zeigt,  daß  diese  Differeuz  nicht  aus  dem
inzwischen  beseitigten  Unterschied  des  Loinbardzinses  beruht.  Bemerkenswert  ist
in  dieser  Beziehung,  daß  das  im  Mai  dieses  Jahres  (1898)  vom  Bund  der  Landwirte ­
  herausgegebene  „Agrarische  Handbuch"  in  seinem  Artikel  über  die  Neichsbank, ­
  fast  ein  Jahr  nach  der  Beseitigung  des  Vorzugssatzes,  folgendes  schreibt:
„Als  besondere  Klagepunkte  heben  wir  namentlich  hervor,  daß  die  Neichsbank ­
  Staatspapiere  Va  Proz.  billiger  lombardiert  als  Pfandbriefe,  wodurch  der
Kurs  der  Pfandbriefe  zum  Schaden  der  Landwirtschaft  herabgedrückt  wurde.
Alle  Versuche  der  Vertreter  der  landwirtschaftlichen  Interessen  in  den  Parlamenten,
deren  Gleichberechtigung  durchzusetzen,  scheiterten  an  dem  Widerstand  des  Reichsbankpräsidenten ­
  Dr.  Koch  und  der  Schwäche  der  Negierung  ihm  gegenüber."
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.