liche Bekanntmachung ihres Diskontsatzes verlangt. Die Reichsbank
erhob Beschwerde beim Bundesrat, wurde aber abschlägig beschieden.
Darauf begann die Reichsbank selbst, Wechsel unter ihrem offiziellen
Diskont, zum sogenannten „Privatsatz", anzukaufen. Motiviert
wurde dieses Vorgehen damit, daß es nötig sei, auch in gewöhnlichen
Zeiten die Fühlung mit denr offenen Markt aufrecht zu erhalten und
über die Beziehungen unb Kreditverhältnisse des deutschen Geld
verkehrs aus dem Laufeilden zu bleiben 1 .
Es unterliegt keinem Zweifel, daß das damals eingeführte Systeni
des Privatdiskonts feine gnte Berechtigung hat. Neben dem soeben
angedeuteten Grund spricht dafür vor allem die lokale Verschieden
heit des Zinsfußes in den verschiedenen Teilen Deutschlands, deren
wirtschaftliche Verhältnisse durchaus ungleichartig sind. In hoch
entwickelten und reichen Gebieten ist der Zinsfuß niedriger als in
ärmeren Gegenden, und dieser Verschiedenheit muß die Reichsbank
Rechnung tragen, wenn sie nicht ihren Zinsfuß so hoch halten will,
daß sie auf die erstklassigen Wechsel überhaupt verzichten muß.
Gleichwohl stieß die Maßregel der Reichsbank auf heftigen
Widerspruch. Man fürchtete, die ihr zll Grunde liegende Absicht sei,
den Privatdiskonteuren eine starke Konkurrenz §u machen, wodurch
der Zinsfuß in ungesunder Weise herabgedrückt und das Wechsel
portefeuille der Reichsbank bereits in gewöhnlichen Zeiten so sehr
angefüllt würde, daß bei einer Steigerung des Geldbedarfs scharfe
Diskontmaßregeln und einschneidende Kreditbeschränkungen sich als
notwendig erweisen würden. Der Widerspruch ist jedoch infolge der
allen Geboten der Vorsicht entsprechenden Diskontpolitik der Reichs
bank verschwunden.
Für den Wettbewerb mit den Privatnotenbanken, aus welckem
die Einführung des Privatsatzes ursprünglich hervorgegangen ist, hat
die Maßregel keine Bedeutung gewonnen. Diskontierte nunmehr die
Reichsbank in gewöhnlichen Zeiten unter ihrem Diskontsatz, so gingen
die Privatnotenbanken noch tiefer mit ihrem Satz hinab. Der tiefere
Grund der ganzen von der Reichsbank bekämpften Verschiebung war
eben, daß die Reichsbank sich den Steigerungen des Geldbedarfs, auch
soweit diese Steigerungen von den Privatnotenbanken auf sie über
gewälzt werden, nicht entziehen kann, daß sie infolgedessen in gewöhn
lichen Zeiten stets eine Notendeckung und eine Notenreserve halten
Siehe Sten. Bericht des Deutschen Reichstags 1880, S. 107, 132 ff.;