Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

liche Bekanntmachung ihres Diskontsatzes verlangt. Die Reichsbank 
erhob Beschwerde beim Bundesrat, wurde aber abschlägig beschieden. 
Darauf begann die Reichsbank selbst, Wechsel unter ihrem offiziellen 
Diskont, zum sogenannten „Privatsatz", anzukaufen. Motiviert 
wurde dieses Vorgehen damit, daß es nötig sei, auch in gewöhnlichen 
Zeiten die Fühlung mit denr offenen Markt aufrecht zu erhalten und 
über die Beziehungen unb Kreditverhältnisse des deutschen Geld 
verkehrs aus dem Laufeilden zu bleiben 1 . 
Es unterliegt keinem Zweifel, daß das damals eingeführte Systeni 
des Privatdiskonts feine gnte Berechtigung hat. Neben dem soeben 
angedeuteten Grund spricht dafür vor allem die lokale Verschieden 
heit des Zinsfußes in den verschiedenen Teilen Deutschlands, deren 
wirtschaftliche Verhältnisse durchaus ungleichartig sind. In hoch 
entwickelten und reichen Gebieten ist der Zinsfuß niedriger als in 
ärmeren Gegenden, und dieser Verschiedenheit muß die Reichsbank 
Rechnung tragen, wenn sie nicht ihren Zinsfuß so hoch halten will, 
daß sie auf die erstklassigen Wechsel überhaupt verzichten muß. 
Gleichwohl stieß die Maßregel der Reichsbank auf heftigen 
Widerspruch. Man fürchtete, die ihr zll Grunde liegende Absicht sei, 
den Privatdiskonteuren eine starke Konkurrenz §u machen, wodurch 
der Zinsfuß in ungesunder Weise herabgedrückt und das Wechsel 
portefeuille der Reichsbank bereits in gewöhnlichen Zeiten so sehr 
angefüllt würde, daß bei einer Steigerung des Geldbedarfs scharfe 
Diskontmaßregeln und einschneidende Kreditbeschränkungen sich als 
notwendig erweisen würden. Der Widerspruch ist jedoch infolge der 
allen Geboten der Vorsicht entsprechenden Diskontpolitik der Reichs 
bank verschwunden. 
Für den Wettbewerb mit den Privatnotenbanken, aus welckem 
die Einführung des Privatsatzes ursprünglich hervorgegangen ist, hat 
die Maßregel keine Bedeutung gewonnen. Diskontierte nunmehr die 
Reichsbank in gewöhnlichen Zeiten unter ihrem Diskontsatz, so gingen 
die Privatnotenbanken noch tiefer mit ihrem Satz hinab. Der tiefere 
Grund der ganzen von der Reichsbank bekämpften Verschiebung war 
eben, daß die Reichsbank sich den Steigerungen des Geldbedarfs, auch 
soweit diese Steigerungen von den Privatnotenbanken auf sie über 
gewälzt werden, nicht entziehen kann, daß sie infolgedessen in gewöhn 
lichen Zeiten stets eine Notendeckung und eine Notenreserve halten 
Siehe Sten. Bericht des Deutschen Reichstags 1880, S. 107, 132 ff.;
	        
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