Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

'S-ķ! ' 
mm 
- 32 — 
Vor allem wurde die kostenlose Übertragung aus alle deutschen Bank- 
plätze eingeführt. Hauptsächlich der Gewährung dieses Vorteils ist 
es zu danken, daß sich der deutsche Geldverkehr von allem Ansang 
an dieser neuen Einrichtung in großem Umfang bedient hat, und 
daß sich seither der Giroverkehr der Reichsbank in außerordentlich 
günstiger Weise entwickelt hat. 
Bereits im Jahre 1876 belief sich der Umsatz der Reichsbank 
im Giroverkehr auf mehr als 16 Milliarden Mark. Er ist seither 
fast ohne Unterbrechung bis ans 104 Milliarden Mark im Jahre 1897 
gestiegen Ein großer Teil der Umsätze besteht freilich ans Ein 
zahlungen und Auszahlungen, die in barem Geld erfolgen; nach Ab 
zug dieser Summen ergiebt sich, daß die Barzahlungen erspart wurden 
im Jahre 1876 bei einem Umsatz von 10 Milliarden Mark, 1897 
bei einen: Umsatz von 83 Milliarden Mark. Neben dieser gewaltigen 
Vergrößerung der Giroumsätze ist zu beachten, daß die Umsätze auch 
im Verhältnis zu dem Betrag der Giroguthaben sich stark vergrößert 
haben. Im Jahre 1876 kan: auf je 1 Mark des durchschnittlichen 
Giroguthabens ein Umsatz von etwa 240 Mark, im Jahre 1897 da 
gegen ein Umsatz von etwa 410 Mark. So sehr hat sich die In 
tensität der Ausnutzung der Giroguthaben gesteigert. 
Infolge der glänzenden Entwickelung des Giroverkehrs hat sich 
der durchschnittliche Bestand der Reichsbank an täglich fälligen Depo 
siten von 219 Millionen Mark im Jahre 1876 aus 471 Millionen 
Mark im Jahre 1897, also um 252 Millionen Mark, vennehrt. Um 
diesen Betrag hat die Reichsbank die Mittel vergrößert, welche sie, 
ohne die durch die Noteilsteuer gezogeile Grenze zu überschreiten, zur 
gefunden, daß die Bankverwaltung kostenfreie Übertragungen für die Konten 
inhaber auf jeden Bankplatz Deutschlands zugelassen hat." 
Vergi, außerdem Hartung a. a. O. S. 325: „Der Verwaltung der 
Preußischen Bank, welche in die Neichsbank übergeleitet werden sollte, war es 
niemals zweifelhaft gewesen, daß die verfügbaren Mittel, welche zunächst nur 
aus dem Grundkapital von 120 Mill. Mark und dem Kontingent von 250 Mill. 
Mark, sowie dem Reservefonds bestanden, zur Erfüllung der der Bank über 
tragenen Aufgaben nicht ausreichend waren, es sei denn, daß die Reichsbank 
stets einen relativ hohen Zinsfuß festhielte. ... Es darf nicht unausgesprochen 
bleiben, daß es nur der damaligen Bankverwaltung und den von ihr ange 
wandten Maßnahmen zu danken ist, wenn das Bankqesetz sich nicht schon in 
den ersten Monaten seiner praktischen Geltung als dringend reformbedürftig 
erwiesen hat." — Es sei bemerkt, daß Hartung lange Jahre Mitglied des Reichs 
bankdirektoriums gewesen ist. 
1 Ausschließlich des Giroverkehrs der Reichs- und Staatskassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.