Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Auch  bei  der  Württembergischen  Notenbank  und  der  Badischen ­
  Bank  hat  das  Depositengeschäft  in  den  letzten  Jahren  Fortschritte ­
  gemacht;  dagegen  hat  die  Bank  von  Süddeutschland
diesen  Geschäftszweig  bisher  gänzlich  vernachlässigt.
Die  Entwickelung  des  Giroverkehrs  bei  den  Privatbanken  hat
also  auch  nicht  einmal  annähernd  die  Ausdehnung  und  Bedeutung
gewonnen  wie  bei  der  Reichsbank;  außerdem  war  das  Beispiel  der
Reichsbank  bahnbrechend  für  diejenigen  Privatnotenbanken,  welche  das
Girogeschäft  in  größerem  Umfang  eingerichtet  haben.
Wenn  wir  uns  erinnern,  welche  Anforderungen  die  Entwickelung
der  deutschen  Volkswirtschaft  während  des  letzten  Vierteljahrhnnderts
an  das  deutsche  Bankwesen  stellte,  so  findeil  wir,  daß  ein  erheblicher
Teil  dieser  Anforderungen  durch  die  Einrichtung  nnb  Pflege  des
Girogeschäftes  glänzend  befriedigt  worden  ist.  Von  der  Erleichterung
und  Verbilligung  der  Zahlnngsausgleichnng  abgesehen,  ist  es  gelungen,
in  ganz  gewaltigem  Unlfang  Bargeld-Übertragungen  überflüssig  zu
machen,  eine  in  hohem  Grad  intensivere  Ausnutznilg  der  vorhandeilen
Umlaufsmittel  herbeizuführen  und  dadurch  ein  starkes  Gegengewicht
gegen  die  große  Steigerling  der  Umsätze  zu  schaffeii.
2.  Die  Diskontpolitik  der  Neichsbank  und  ihre  Ergebnisse.
a)  Die  Aufgaben  der  Diskontpolitik.
Haben  bei  der  Ausbildung  des  Giroverkehrs  die  Privatiioteuballken
uiid  —  was  llicht  vergessen  werden  darf  —  auch  Baiikeii  ohiie  Notenausgabe ­
  mitgewirkt,  so  hatte  die  Reichsbank  allein  die  übrigen  Anforderilngen
  zii  bewältigen:  Vermehriliig  nnb  Sicherung  des  deutschen
Metallgeldvorrates,  die  Anpassung  desGeldumlaufs  aii  dieSchwaiikungen
des  Geldbedarfs  und  die  Aufrechterhaltiing  der  deutscheii  Valuta.
Im  wesentlichen  handelte  es  sich  bei  diesen  Ausgabeír  darinn,
die  Rücksicht  auf  die  unbedingte  Einlösbarkeit  der  Noten  in  vollwertigenl
  Geld  zu  nereinigen  mit  der  Rücksicht  auf  ben  im  großen
Ganzen  erheblich  steigenden,  jedoch  innerhalb  der  einzelnen  Zeitabschnitte ­
  beträchtlich  schwankenden  deutschen  Geldbedarf.
Die  Bankiiote  ist  kein  unbegreiizt  aiiweiidbares  Mittel  zur  Befriedigung ­
  der  Veränderungen  des  Geldbedarfs,  beim  die  Ausgabe
von  Banklioten  findet  ihre  Schranken  an  ihrer  Einlösbarkeit  in  vollwertigem ­
  Gelde.  Sobald  die  Einlösbarkeit  der  Noten  in  Frage  gestellt ­
  ist,  wird  sie  niemand  mehr  freiwillig  zii  ihrem  Neruiwert  in
Zahlung  nehmen;  verleiht  ihnen  aber  der  Staat  den  Zwaugskurs,
            
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