34
Auch bei der Württembergischen Notenbank und der Badischen
Bank hat das Depositengeschäft in den letzten Jahren Fortschritte
gemacht; dagegen hat die Bank von Süddeutschland
diesen Geschäftszweig bisher gänzlich vernachlässigt.
Die Entwickelung des Giroverkehrs bei den Privatbanken hat
also auch nicht einmal annähernd die Ausdehnung und Bedeutung
gewonnen wie bei der Reichsbank; außerdem war das Beispiel der
Reichsbank bahnbrechend für diejenigen Privatnotenbanken, welche das
Girogeschäft in größerem Umfang eingerichtet haben.
Wenn wir uns erinnern, welche Anforderungen die Entwickelung
der deutschen Volkswirtschaft während des letzten Vierteljahrhnnderts
an das deutsche Bankwesen stellte, so findeil wir, daß ein erheblicher
Teil dieser Anforderungen durch die Einrichtung nnb Pflege des
Girogeschäftes glänzend befriedigt worden ist. Von der Erleichterung
und Verbilligung der Zahlnngsausgleichnng abgesehen, ist es gelungen,
in ganz gewaltigem Unlfang Bargeld-Übertragungen überflüssig zu
machen, eine in hohem Grad intensivere Ausnutznilg der vorhandeilen
Umlaufsmittel herbeizuführen und dadurch ein starkes Gegengewicht
gegen die große Steigerling der Umsätze zu schaffeii.
2. Die Diskontpolitik der Neichsbank und ihre Ergebnisse.
a) Die Aufgaben der Diskontpolitik.
Haben bei der Ausbildung des Giroverkehrs die Privatiioteuballken
uiid — was llicht vergessen werden darf — auch Baiikeii ohiie Notenausgabe
mitgewirkt, so hatte die Reichsbank allein die übrigen Anforderilngen
zii bewältigen: Vermehriliig nnb Sicherung des deutschen
Metallgeldvorrates, die Anpassung desGeldumlaufs aii dieSchwaiikungen
des Geldbedarfs und die Aufrechterhaltiing der deutscheii Valuta.
Im wesentlichen handelte es sich bei diesen Ausgabeír darinn,
die Rücksicht auf die unbedingte Einlösbarkeit der Noten in vollwertigenl
Geld zu nereinigen mit der Rücksicht auf ben im großen
Ganzen erheblich steigenden, jedoch innerhalb der einzelnen Zeitabschnitte
beträchtlich schwankenden deutschen Geldbedarf.
Die Bankiiote ist kein unbegreiizt aiiweiidbares Mittel zur Befriedigung
der Veränderungen des Geldbedarfs, beim die Ausgabe
von Banklioten findet ihre Schranken an ihrer Einlösbarkeit in vollwertigem
Gelde. Sobald die Einlösbarkeit der Noten in Frage gestellt
ist, wird sie niemand mehr freiwillig zii ihrem Neruiwert in
Zahlung nehmen; verleiht ihnen aber der Staat den Zwaugskurs,