Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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so  entsteht  ein  Agio  auf  das  vollwertige  Geld  und  die  Landeswährung
ist  zerstört.  Die  Notenbanken  haben  deshalb  die  Pflicht,  zwischen
ihrer  Notenausgabe  imb  den  ihnen  zur  Noteneinlösung  zur  Verfügung
stehenden  Mitteln  stets  ein  gewisses  Verhältnis  aufrecht  zu  erhalten,
welches  nicht  nur  die  Einlösung  der  in  ruhigen  Zeiten  regelmäßig
zurückströmenden  Noterl  ermöglicht,  sondern  auch  für  kritische  Augenblicke ­
  die  Noteileinlösung  sicher  stellt.
Die  Erfüllullg  dieser  Allfgabe  mit  der  Befriediguilg  eines  veränderlichen ­
  und  vor  allem  eines  steigenden  Geldbedarfs  zu  oereinigen,
ist  die  Aufgabe  der  Diskontpolitik.
Durch  die  Festsetzung  des  Diskoiltsatzes  können  die  Notenbanken
ill  doppelter  Beziehung  einen  ausgleichenden  Einfluß  ans  Geldvorrat
und  Geldbedarf  ausüben:  durch  die  Negeluilg  des  Geldverkehrs  mit  dem
Ausland  ulld  dllrch  die  Einwirkuilg  ans  den  inneren  Geldbedarf.
Ein  relativ  hoher  Diskoiltsatz  zieht  Geld  aus  dem  Ausland  herbei,
indem  er  eine  günstige  Anlage-Gelegenheit  gewährt.  Ein  hoher
Diskoiltsatz  wirkt  ferner  einschräilkend  auf  die  inländischen  Kreditansprüche.
  Ein  iliedriger  Diskoiltsatz  wirkt  in  umgekehrter  Richtung.
b)  Die  Bedeutung  der  Kontingeiltirung  des  Noten-Umlaufs
  für  die  D  i  s  k  o  n  t  p  o  l  i  t  i  k.
Wir  wissen  ans  dem  1.  Abschnitt  dieser  Schrift,  daß  in  dem
Vankgesetz  der  Versuch  genracht  ist,  die  Diskontpolitik  der  Itotelibanken
  gewissermaßen  mechanisch  311  beeinflussenb  Durch  die  fünfprozentige
  Ito  ten  st  en  er  sollten  die  Banken  genötigt  werden,
der  Ausdehnung  ihres  Noteilumlaufs  bis  an  die  Kontingentsgrenze
durch  einen  erhöhten  Diskoiltsatz  entgegen  zu  treten.  Hillsichtlich  der
Privatnotenbanken  hat  dieses  System  feinen  Zweck  nicht  erreicht,  denn
diese  bemühen  sich,  durch  verhältllisiiläßig  niedrige  Diskontsätze  ihren
uilgedeckten  Notenuinlalif  stets  llahe  an  der  Ko,ltingentsgrellze  zu
halten,  nild  Kontingentsüberschreitungen  verhiildern  sie  hauptsächlich,
indem  sie  durch  teilweise  Rediskontieruilgen  ihres  Wechselbestaildes
bei  der  Reichsbank  ihren  Barvorrat  erhöhen.  Aber  auch  hinsichtlich
der  Reichsbank  hat  das  System  der  Notensteuer  seinen  Zweck  ilicht
erreicht,  unb  zwar  aus  folgenden  ©rünbeu 1  2  3 :
Für  die  Sicherheit  der  Noteildeckuilg  unb  damit  für  eine  richtige

1  Siehe  oben  S.  ?  u.  9.
-  Vergl.  meine  Abhandlung  über  „Das  deutsche  System  der  Kontingentierung ­
  des  Notenumlaufs"  im  Finanz-Archiv  von  Schanz,  XIII,  S.  103  ff.
3  *
            
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