Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

herrschend  werden.  Statt  der  vorsichtigen  Verwaltung,  welche  in
den  letzten  Jahrzehnten  die  Bank  sicher  durch  alle  Klippen  geführt
hat,  könnte  einmal  eine  „schileidige",  rücksichtslose  kommen,  die  den
guten  Rat  der  Sachverständigen  nicht  von  selbst  aufsucht.  Da  würde
es  von  großen:  Werte  sein,  daß  derselbe  von  Rechtswegen  gegeben
werden  mllß."
Ich  gebe  diese  Ansführilngen  Nasses  in  extenso  wieder,  nicht
nur,  weil  die  Funktioilen  der  Vertretung  der  Anteilseigner  überhaupt
nicht  besser  dargestellt  werden  können,  sondern  auch  weil  Nasse  gegenüber ­
  der  Auffassung,  der  Centralausschuß  habe  nur  die  Wirkling,
dem  Großkapital  die  Herrschaft  über  die  Reichsbailk  zu  sichern,  ein
gewiß  unverdächtiger  Zeuge  ist.
Die  Notwendigkeit  eiiles  sachverständigen  Beirates  für  eine  von
Staatsbeamten  geleitete  Bank  ist  so  klar  nnb  offenkundig,  daß  die
Anhänger  der  Verstaatlichung  der  Reichsbank  sich  genötigt  gesehen
haben,  die  dlirch  die  Verstaatlichnilg  in  Wegfall  kommende  Vertretung ­
  der  Allteilseigner  durch  eine  ähnliche  Einrichtung  zu  ersetzeil.
Man  hat  zìi  diesem  Zweck  einen  aus  allen  Erwerbskreisen  zu  bildeilden
  Beirat  nach  dem  Muster  der  Eisenbahnräte  in  Vorschlag
gebracht.
Ein  solcher  Beirat  sonnte  jedoch  keinen  Ersatz  für  ben  Centralausschuß ­
  bilden.
Was  die  Erschwerling  des  Einflusses  der  staatlichen  Finanzverwaltuug
  und  der  politischeil  Parteien  anlangt,  so  hat  die  Stimme
eines  Kollegiums,  dessen  Mitglieder  mit  ihrem  Vermögen  an  der
Bailk  beteiligt  sind,  naturgenläß  ein  viel  größeres  Gewicht,  als  die
Stimme  eines  an  den  Geschicken  der  Bailk  nicht  umilittelbar  beteiligten ­
  Beirates.  Das  dem  Centralausschuß  zusteheilde  Vetorecht
gegen  außerordentliche  Geschäfte  mit  der  staatlichen  Finailzverwaltung
hat  überhaupt  nur  als  ein  Recht  der  Ailteilseigiler  einen  Sinn,  durch
welches  diesen  eine  gewisse  Garailtie  hiilsichtlich  der  Verwendung
ihres  Geldes  gegeben  wird.
Feriler  wird  die  für  die  Leitung  der  Reichsbank  notwendige
Information  seitens  der  großen  Vankwelt  bereitwilliger  nnb  rückhaltloser ­
  erteilt  werden,  weiln  die  großen  Bailken,  wie  es  gegenwärtig
der  Fall  ist,  stark  an  der  Reichsbank  beteiligt  sind  und  so  an  ihrer
gedeihlichen  Entwickelung  ein  unmittelbares  Interesse  haben.
Schließlich  würde  ein  Beirat  aus  allen  Erwerbskreisen  für  eine
gute  Bankleitung  häufig  das  Gegenteil  der  Unterstützllng  bedeuten,
welche  ihr  heute  der  Centralausschuß  gemährt.  Der  Beirat  wäre
            
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