Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Diese  Garantie  kommt  in  Wegfall,  wenn  die  Bank  mit  Staatsmitteln ­
  wirtschaftet.  Während  die  Leitung  einer  auf  Privatkapital
begründeten  Bank  durch  ihr  eigenes  Interesse  gezwungen  ist,  das  Gleichgewicht ­
  zwischen  ihren  Verbindlichkeiten  und  ihren  flüssigen  Mitteln  zu
erhalten,  besteht  für  die  Leitung  einer  Staatsbank  die  Versuchung,  in
Rücksicht  darauf,  daß  die  Noten  ihre  Deckung  in  den:  Staatskredit
haben,  leichtfertiger  zu  wirtschaften  und  Noten  ohne  specielle  Deckling
auszugeben,  ein  Verfahren,  das  bereits  in  ruhigen  Zeiteil  auf  das
Geldwesen  einen  ungünstigen  Einfluß  ausüben  würde  und  das  sich
bei  jeder  ernsthafteil  Krisis  schwer  rächen  müßte.
mber  bie  %erßaatii#ig  bet  Bans  mürbe  iii#t  mit  btefe
suchung  für  die  Bankleitung  schaffen,  fonbern  sie  würde  auch  bewirken, ­
  daß  von  außen  ein  stärkerer  Druck  auf  die  Bankleitìlllg  ausgeübt ­
  würde,  um  sie  zur  Nachgiebigkeit  gegenüber  einer  solchen  Versuchung ­
  zu  bestimmen.  Solange  die  Reichsbank  mit  privaten:
Kapital  arbeitet,  kann  sie  lüemals  in  dem  Umfang  als  Wohlthätigkeitsanstalt ­
  in  Anspruch  genommen  werden,  wie  eine
reine  Staatsbank.  Von  der  Reichsbank  in  ihrer  gegenwärtigen  Verfassung ­
  kann  man  llicht  wohl  verlangen,  sie  solle  Kredit  gegen  nngenügende
  Sicherheit  und  zu  einem  nach  den  Verhältnissen  des  Geld-%ii
  Wißen  geirâ^en.  ^agegen  ließt  bie  ®ef#
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werden,  und  daß  als  Richtschnur  ihrer  Geschästspraxis  ein  Satz  anfgestellt
  wird,  wie  ihn  Herr  G  a  mp  in  seiner  Schrift  über  den  landwirtschaftlichen ­
  Kredit 1  ausgesprochen  hat:  „Nicht  diejenigen,  die  sich
in  einer  so  günstigen  Vermögenslage  befinden,  daß  die  non  ihnen
ausgestellten  Wechsel  eine  unbedingte  Sicherheit  genießen,  sondern
diejenigen,  die  eine  solche  Sicherheit  nicht  zu  bieten  vermögen,  haben
in  erster  Reihe  Anspruch  auf  staatliche  Unterstützung  bezüglich  Befriedigung ­
  ihres  Kreditbedürfnisses."  —  Jndell,  die  mit  privatem
Kapital  arbeitenden  Notenbanken  im  Interesse  ihrer  Anteilseigner
Verluste  i,ach  Thunlichkeit  zu  vermeiden  suchen,  stellen  sie  gleichzeitig
die  unbedingte  Einlösbarkeit  ihrer  Notei,  sicher.  Die  unbediilgte
Sicherheit  des  Notenumlaufs  ist,  wie  wir  wissen,  die  erste  Voraussetzung ­
  für  die  Erfüllung  der  hauptsächlichsten  Aufgabe  der  Notenbanfen,
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kann  also  diese  ihre  Hauptaufgabe  nur  erfüllen,  wenn  sie  gleichzeitig
Verluste  für  ihre  Aktionäre  vermeidet.  Wenn  von  einer  Staatsbank
*  Der  landwirtschaftliche  Kredit  und  seine  Befriedigung.  Berlin  1883.
            
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