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Bank von Frankreich gegen deren Umwandlung in ein Staatsinstitut
geltend gemacht worden.
Es sprechen also eine Reihe gewichtiger Bedenken gegen die
Verstaatlichung der Neichsbank, während für die Verstaatlichung nur
die Möglichkeit eines fiskalischen Vorteils angeführt werden kann.
Sollen alle die in der bestehenden Bankverfassnng gegebenen Garantien
für eine sachgemäße Leitung der Neichsbank um eines fiskalischen
Vorteils willen geopfert werden? Soll die bewährte Einrichtung des
Instituts, auf welchen: die Solidität des deutschen Geldwesens beruht,
preisgegeben werden, nur um dem Deutschen Reich eine jährliche
Mehreinnahme von einigen Millionen Mark zu verschaffen? —
Hoffentlich zeigt der neue Reichstag, nachdem die Wahlen dem
extremen Agrariertun:, welches in dem Kampfe um die Verstaatlichung
in der ersten Reihe steht, nicht die erwarteten Erfolge gebracht
haben, soviel Einsicht, daß er das große wirtschaftliche Interesse an
einer sachgemäßen Regelung der Notenausgabe höher stellt, als kleinliche
finanzielle Rücksichten. Nachdem leider eine für die deutsche
Volkswirtschaft vorteilhafte Änderung der deutschen Bankverfassung,
die Aufhebung der Privatnotenbanken, aus politischen Machtgründen
unerreichbar erscheint, muß man um so größeren Wert darauf legen,
daß in diesen: zweiten und wichtigerer: Punkt wenigstens keine Änderung
getroffen wird, welcher so viele und so schwere Vedeicken ent*
gegenstehen.