Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

G8

Bank  von  Frankreich  gegen  deren  Umwandlung  in  ein  Staatsinstitut
geltend  gemacht  worden.

Es  sprechen  also  eine  Reihe  gewichtiger  Bedenken  gegen  die
Verstaatlichung  der  Neichsbank,  während  für  die  Verstaatlichung  nur
die  Möglichkeit  eines  fiskalischen  Vorteils  angeführt  werden  kann.
Sollen  alle  die  in  der  bestehenden  Bankverfassnng  gegebenen  Garantien ­
  für  eine  sachgemäße  Leitung  der  Neichsbank  um  eines  fiskalischen
Vorteils  willen  geopfert  werden?  Soll  die  bewährte  Einrichtung  des
Instituts,  auf  welchen:  die  Solidität  des  deutschen  Geldwesens  beruht, ­
  preisgegeben  werden,  nur  um  dem  Deutschen  Reich  eine  jährliche ­
  Mehreinnahme  von  einigen  Millionen  Mark  zu  verschaffen?  —
Hoffentlich  zeigt  der  neue  Reichstag,  nachdem  die  Wahlen  dem
extremen  Agrariertun:,  welches  in  dem  Kampfe  um  die  Verstaatlichung ­
  in  der  ersten  Reihe  steht,  nicht  die  erwarteten  Erfolge  gebracht
haben,  soviel  Einsicht,  daß  er  das  große  wirtschaftliche  Interesse  an
einer  sachgemäßen  Regelung  der  Notenausgabe  höher  stellt,  als  kleinliche ­
  finanzielle  Rücksichten.  Nachdem  leider  eine  für  die  deutsche
Volkswirtschaft  vorteilhafte  Änderung  der  deutschen  Bankverfassung,
die  Aufhebung  der  Privatnotenbanken,  aus  politischen  Machtgründen
unerreichbar  erscheint,  muß  man  um  so  größeren  Wert  darauf  legen,
daß  in  diesen:  zweiten  und  wichtigerer:  Punkt  wenigstens  keine  Änderung ­
  getroffen  wird,  welcher  so  viele  und  so  schwere  Vedeicken  ent*
gegenstehen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.