Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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verlangt wird, es dürfe ihr auf Gewinn oder Verlust nicht ankommen, 
so wird damit gleichzeitig verlangt, daß sie ihren Notenumlauf auf 
eine nicht unbedingt sichere Grundlage stellen soll. Während ein 
solches Verlangen an eine mit privaten Mitteln arbeitende Bank 
niemals im Ernst gestellt werden kann, wird es durch eine Über 
nahme der Reichsbank auf Reichsmittel geradezu provoziert. Ja 
Herr Gamp spricht in seiner erwähnten Schrift unverhüllt aus, 
wenn die Reichsbank in ihrer gegenwärtigen Verfassuug seinen Forde 
rungen nicht entsprechen könne oder wolle, dann müsse sie eben ver 
staatlicht werden. 
Dauüt sind die Nachteile der aus der Verstaatlichung resul 
tierenden Identität von Staats- und Bankvermögen noch nicht er 
schöpft. Für den Staat ist es von dem größten Wert, wenn er sich 
in politischen Krisen ans eine von ihm unabhängige Kredit 
macht, wie sie durch eine nicht-staatliche Centralbank dargestellt 
wird, stützen kann. In Frankreich ist gelegentlich der Erneuerung 
des Privilegiums der Banque de France darauf aufmerksam ge 
macht worden, daß im Jahre 1870, während die französische Rente 
auf 50 Francs gesunken war, die Noten der Bank voll Frankreich 
iill Ausland über Pari standen. Wäre die Bank von Frankreich 
eine Staatsbank gewesen, bann hätte die Erschütterung des Staats 
kredits allch die Noteil der Bailk voll Frailkreich entwertet. Das 
frailzösische Geldweseil hätte eine schwere Krisis durchmacheil müssen, 
und nieilials wäre die Bank non Frankreich imstande gewesen, wäh 
rend und llach dem Kriege dem frailzösischeil Staate ill delll Umfang 
zu Hülfe zu kommen, wie sie es als Privatbailk hat thun köllnen. 
Mit Recht hat also Thiers den oft citierten Ausspruch gethan: 
„Die Bank non Frailkreich hat uns gerettet, weil sie keine Staats 
bank war." 
Hierher gehört auch, daß die Mittel einer reinen Staatsbank 
im Falle eines Krieges lücht ben Schutz des Privateigentums ge- 
iließen, desseil sich die Mittel einer auf Privatkapital begründeten 
Bailk erfreueil. Ill Bezug auf biefen Punkt liegt ein wichtiger 
Präzedenzfall vor ül dem Verhalten der deutschen Befehlshaber 
gegenüber der Bank voll Frankreich während des Krieges voll 
1870-1871. Die irrtümlicher Weise verfügte Beschlagllahme der 
Kassenvorräte verschiedener Bmlkfilialen wurde rückgängig gemacht, 
nachdem sich die Heeresleitung überzeugt hatte, daß das Kapital der 
Bank voir Frankreich Privatbesitz sei. Dieser Präzedenzfall ist auch 
bei dell Verhandlungen über die Verlängerung des Privilegiums der 
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