Full text : Der Zukunftsstaat und die Lösung der socialen Frage

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schwert  und  verleidet  werden,  daß  er  sich  gezwungen  sieht,  sein
Hausgrundstück  selbst  unter  dem  Werthe  an  den  Staat  zu  verkaufen.
6.  Das  unveräußerliche  Eigenthums  recht.
Von  der  Socialdemokratie  wird  dem  Menschen  -  Individuum
das  Eigenthumsrecht,  namentlich  an  Grund  und  Boden  bestritten.
Die  Herrschaft  des  Menschen  über  die  Sachenwelt  ist  aber  eine
thatsächliche  Nothwendigkeit,  die  von  Niemandes  Wahl  abhängig
werden  kaun,  weil  sie  in  der  Natur  der  Dinge  begründet  ist.  Die
menschlichen  Bedürfnisse  müssen  befriedigt  werden  und  zu  diesem
Zwecke  muß  der  Mensch  auf  bewegliche  und  unbewegliche  Dinge
einwirken  und  Andere  von  ihrem  Gebrauche  ausschließen  können.
Auch  wäre  die  persönliche  Freiheit  des  Menschen  ohne  Eigenthum
undenkbar;  denn  frei  kann  der  Mensch  nur  leben,  wo  er  unabhängig
von  der  Willkür  anderer  Menschen  seine  körperlichen  und  geistigen
Ķräfte  entwickeln,  gewisse  Sachen  genießen,  oder  an  ihnen  seine
Thätigkeit  üben,  d.  h.  wo  er  gewisse  Sachen  sein  Eigenthum  nennen
kann.  Das  Eigenthum  ist  also  die  Grundlage  aller  persönlichen
Freiheit  und  diese  ist  wie  auch  das  Eigenthumsrecht  ein  unveräußerliches ­
  Urrecht.  Da  nun  stets  und  überall  Unbeschränktheit  der
Verfügung  und  Ausschließlichkeit  Attribute  des  rechtmäßigen  Eigenthums ­
  sind,  so  ist  es  auch  eine  durchaus  unzulässige  Annahme,  daß
es  dem  Staate,  der  selbst  erst  zum  Theil  seine  Grundlage  im  Eigenthum ­
  und  im  Bedürfnisse,  dasselbe  zu  schützen  hat,  möglich  und
erlaubt  sei,  das  Privateigenthum  aufzuheben  und  abzuschaffen:  Ein
solcher  Versuch  müßte  nothwendig  daran  scheitern,  daß  derselbe
mit  der  Aufhebung  aller  besondern  Persönlichkeit  der  Staatsbürger
endigen  und  damit  eine  unerläßliche  Bedingung  des  Zusammenseins
d.  h.  des  Staatslebcns  vernichten  würde.
Aber  auch  fiir  den  Volkswohlstand  ist  das  Privateigenthum
durchaus  nothwendig;  denn  zu  Wohlstand  kann  ein  Volk  nur  dann
gelangen,  wenn  seine  Angehörigen  fleißig  die  Erde  bearbeiten,  fleißig
in  Erzeugung  irdischer  Güter  sind  und  Capitalien  ansammeln,  d.  h.
            
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