Full text: Der Zukunftsstaat und die Lösung der socialen Frage

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wirken. Damit jedoch die jugendlichen Arbeiter nicht dem ent 
sittlichenden Einflüsse roher Arbeiter ausgesetzt sind, sollte man jene 
unter Trennung der Geschlechter in abgesonderten Räumen, von 
erwachsenen, ordentlichen männlichen resp. weiblichen Arbeitern 
beaufsichtigt, beschäftigen lassen, auch anordnen, daß die Kinder die 
Fabrik nicht gleichzeitig mit den erwachsenere Arbeitern und auch 
diese dieselbe nach Geschlechtern getrennt zu verlassen haben. 
Uni der in erschreckender Weise zunehmenden Verwilderung der 
Schuljugend wirksam entgegenzutreten, muß eine strenge Disciplin 
wieder Platz greifen. Zu diesem Behufe sind vom Schulregiment 
geeignete Reglements zu geben, nach welchen die Lehrer bei Hand 
habung der Disciplin zu verfahren haben, und die solche Maß 
nahmen enthalten, welche den Erfolg haben, daß die Schulkinder 
sich in und außer der Schule gehorsam, gesittet und bescheiden 
betragen. Solchen Lehrern, die durch besondere Pflichttreue und 
mit Geschick bei ihren Schülern diesen Zweck zu erreichen und in 
denselben Wahrheitsliebe, religiösen Sinn, Mitgefühl und Vater 
landsliebe zu wecken und zu fördern wissen, sollten stets wohl 
verdiente Anerkennungen zu Theil werden, sei es durch öffentliche 
Belobungen oder Beförderungen, Gratificationcn oder dergleichen. 
Selbstverständlich würde den Lehrern bei Ausübung ihres schweren 
Berufes der kräftigste obrigkeitliche Schutz zu gewähren sein gegen 
Beleidigungen oder gar Thätlichkeiten, die ihnen etwa Seitens der 
Eltern oder anderer Verwandten ihrer Schüler widerfahren sollten; 
dagegen würden sich die Lehrer jeder Mißhandlung oder solcher 
körperlichen Züchtigungen der Schüler schlechterdings zu enthalten 
haben, welche für die Gesundheit der jungen Leute schädliche 
Folgen haben. 
Da für die meisten Menschen die Arbeit die einzige Erwerbs 
quelle bildet, so haben dieselben auch einen natürlichen Anspruch 
auf Arbeit; diesem sann aber nicht überall und jederzeit von der 
Gesellschaft genügt werden. Da haben Staat und Gemeinden die 
Pflicht, für ausreichende Arbeit Sorge zu tragen; allein mit der
	        
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