Full text : Preußisches Landbuch

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durch  deu  Minister  des  Innern  die  entsprechenden  Vorschläge  zu  machen ­
  sind.  Das  Stift  besteht  ans  einer  Priori»,  15  Konventualinnen
und  11  Exspektantinnen  (Minorinnen).  Zwei  Kloster-Väter  (der  Landrath ­
  des  Kreises  Saatzig  und  ein  auf  dem  Kommunal-Landtage  zu  erwählender ­
  Deputirter  der  Ritterschaft)  bilden  die  Vorgesetzten  des  Stifts
und  verwalten  unter  Aufsicht  der  Regierung  die  Angelegenheiten  desselben. ­
  Bei  dem  ersten  Eintritt  in  die  Stelle  einer  Konventualin  sind
Acceßgelder  zn  zahlen.  Die  Hebungen  der  Stifts-Mitglieder  bestehen
in  baarem  Gelde,  Naturalien  und  freier  Wohnung,  die  Priorin  bezieht
240,  eine  Konventualin  etwa  150,  eine  Minorin  96  Thlr.  Zum  Residenzhalten ­
  ist  nur  die  Priorin  verpflichtet.  Von  dem  Nachlasse  jeder
Konventualin  gehört  j  dem  Stifte.  Acceßgelder  und  Nachlaßstücke
werden  aufgesammelt  und  vermehrt  und  die  Zinsen,  soweit  sie  nicht  zur
Bestreitung  baarer  Auslagen  in  Angelegenheiten  des  Stifts  nöthig
sind,  von  Zeit  zu  Zeit  gleichmäßig  unter  sämmtliche  Konventualinnen
vertheilt.
Damen-Stift  zu  Nottuln,
für  Jungfrauen  kath.  Konfession.  Ein  von  König  Friedr.  Wilhelm  IV.
projetâtes,  noch  in  der  Ausführung  begriffenes  Institut.
Damen-Stift  zu  Rietschütz,
von  der  Gräfin  v.  Schwerin  geb.  Freiin  v.  Schmettan  1782  für
fünf  ev.  Fräulein  begründet.  Die  Fideikommißgüter  Rietschütz,  Schabitzen
  und  Jlgowitz  gewähren  die  dazu  erforderlichen  Mittel.
Damen-Stift  Runow,
von  dem  Feldmarschall  Joachim  Ernst  v.  Gru  mb  ko  w  am  3.  März
1690  für  12  Jungfrauen  (event.  Wittwen)  gegründet.  Von  den  aufzunehmenden ­
  Jungfrauen  sollen  8  bürgerlichen  Standes  sein.  Zur  Unterhaltung ­
  derselben  sind  jährlich  240  Thlr.  und  gewisse  Naturalleistungen ­
  ausgesetzt  und  auf  die  Güter  Groß-Runow,  Varzmin  A.,  Zechliu,
Darsin,  Vangerske,  Poltangow,  Lupow,  Malzkow  und  Sorkow  eingetragen. ­
  Die  Konventualinnen  leben  auswärts  und  erhalten  seit  1853
die  Wohnung  mit  je  6  Thlr.  vergütigt.  Das  Einkommen  einer  adeligen ­
  Konventualin  beträgt  seitdem  ppr.  38  Thlr.,  das  einer  bürgerlichen ­
  23  Thlr.  Die  Verleihung  der  Stiftsstellen  steht  dem  Stiftsherrn ­
  und  Patron  (z.  Z.  General-Lieutenant  v.  Bonin  auf  Runow),
die  Verwaltung  einem  Kuratorium,  die  Aufsicht  der  Regierung  in  Köslin ­
  zu.
Damen-Stift  zu  Soest.
Eine  Stiftung,  die  nach  dem  Plane  König  Friedrich  Wilhelm  IV.  in
Wiederherstellung  des  ehemaligen  Walpurgis-Stifts  zu  Soest  dort  begründet ­
  werden  sollte,  auch  war  im  Jahre  1862  Wohnnngsraum  für
4  Damen  neu  hergestellt.  Den  öffentlichen  Nachrichten  zn  Folge  hatte
der  König  (1857)  in  dem  Stifte  vorläufig  zwei  Stellen,  die  einer  Aebissin
  (400  Thlr.)  und  einer  Stiftsdame  (200  Thlr.)  einzurichten  befohlen, ­
  auch  angeordnet,  daß  mit  dem  Stifte  die  in  den  Gebäuden  dessel-
            
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