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durch deu Minister des Innern die entsprechenden Vorschläge zu machen
sind. Das Stift besteht ans einer Priori», 15 Konventualinnen
und 11 Exspektantinnen (Minorinnen). Zwei Kloster-Väter (der Landrath
des Kreises Saatzig und ein auf dem Kommunal-Landtage zu erwählender
Deputirter der Ritterschaft) bilden die Vorgesetzten des Stifts
und verwalten unter Aufsicht der Regierung die Angelegenheiten desselben.
Bei dem ersten Eintritt in die Stelle einer Konventualin sind
Acceßgelder zn zahlen. Die Hebungen der Stifts-Mitglieder bestehen
in baarem Gelde, Naturalien und freier Wohnung, die Priorin bezieht
240, eine Konventualin etwa 150, eine Minorin 96 Thlr. Zum Residenzhalten
ist nur die Priorin verpflichtet. Von dem Nachlasse jeder
Konventualin gehört j dem Stifte. Acceßgelder und Nachlaßstücke
werden aufgesammelt und vermehrt und die Zinsen, soweit sie nicht zur
Bestreitung baarer Auslagen in Angelegenheiten des Stifts nöthig
sind, von Zeit zu Zeit gleichmäßig unter sämmtliche Konventualinnen
vertheilt.
Damen-Stift zu Nottuln,
für Jungfrauen kath. Konfession. Ein von König Friedr. Wilhelm IV.
projetâtes, noch in der Ausführung begriffenes Institut.
Damen-Stift zu Rietschütz,
von der Gräfin v. Schwerin geb. Freiin v. Schmettan 1782 für
fünf ev. Fräulein begründet. Die Fideikommißgüter Rietschütz, Schabitzen
und Jlgowitz gewähren die dazu erforderlichen Mittel.
Damen-Stift Runow,
von dem Feldmarschall Joachim Ernst v. Gru mb ko w am 3. März
1690 für 12 Jungfrauen (event. Wittwen) gegründet. Von den aufzunehmenden
Jungfrauen sollen 8 bürgerlichen Standes sein. Zur Unterhaltung
derselben sind jährlich 240 Thlr. und gewisse Naturalleistungen
ausgesetzt und auf die Güter Groß-Runow, Varzmin A., Zechliu,
Darsin, Vangerske, Poltangow, Lupow, Malzkow und Sorkow eingetragen.
Die Konventualinnen leben auswärts und erhalten seit 1853
die Wohnung mit je 6 Thlr. vergütigt. Das Einkommen einer adeligen
Konventualin beträgt seitdem ppr. 38 Thlr., das einer bürgerlichen
23 Thlr. Die Verleihung der Stiftsstellen steht dem Stiftsherrn
und Patron (z. Z. General-Lieutenant v. Bonin auf Runow),
die Verwaltung einem Kuratorium, die Aufsicht der Regierung in Köslin
zu.
Damen-Stift zu Soest.
Eine Stiftung, die nach dem Plane König Friedrich Wilhelm IV. in
Wiederherstellung des ehemaligen Walpurgis-Stifts zu Soest dort begründet
werden sollte, auch war im Jahre 1862 Wohnnngsraum für
4 Damen neu hergestellt. Den öffentlichen Nachrichten zn Folge hatte
der König (1857) in dem Stifte vorläufig zwei Stellen, die einer Aebissin
(400 Thlr.) und einer Stiftsdame (200 Thlr.) einzurichten befohlen,
auch angeordnet, daß mit dem Stifte die in den Gebäuden dessel-