Stipendien-Stiftung" (s. d. A.) unterstützt werden. Bei Gelegenheit der
Einweihung des neuen Universitäts-Gebäudes im Jahr 1864 ist von
dem Comite ehemaliger Universitäts-Genossen ein Prämien-Fonds ge
gründet, welcher Prämien à 100 Thlr. für Preis-Aufgaben vertheilt
— Professoren-Wittwen- und Waisen-Versorgungs-Anstalt mit einer
jährlichen Einnahme von 2500 Thlr.
Albrecht,
Kriegs- und Domänen-Rath zu Berlin, vermachte (1777) ein Kapital
von 8000 Thlr. zur Unterstützung von Wittwen und Müttern von
Kindern werblichen Geschlechts, welche ein Alter von 7 — 8 Jahren er-
rctd) t , das 14 te Jahr aber noch nicht vollendet haben. Die Kinder
müssen ans dem Civilstande, in der lutherischen Kirche erzogen und vor
zugsweise solche sein, deren Väter Staatsdiener waren, oder ohne ihre
schuld verunglückte Kaufleute. Für jedes Kind werden jährlich 40 Thlr.
gezahlt. Wenn ein aus der Stiftung unterstütztes Mädchen heirathet,
so soll sie 100 Thlr. zur Aussteuer ans den Revenüen des Fonds, so
fern solche zureichen, oder nach Proportion des Ueberschusscs dieserRe-
venüen erhalten, jedoch nur, wenn sie einen Civilisten heirathet Das
Kapital wird bei der städtischen Haupt-Stiftungs-Kasse verwaltet.
Albrechtscheö Legat zu Memel,
für Armcn-Unterstützung, im Betrage von 500 Thlr. Vom Magistrat
verwaltet. " '
Karl Albrecht,
Oberamtmann, auf dem Landhause Albrcchtshöhe in der Parochie der
Altstädtischen Kirche zu Königsberg, am 3. November 1840 verstorben,
vermachte seinen gesammtcn auf 30,648 Thlr. invcntarisirten Nachlaß der
Altstädtischen Kirche daselbst. Nach seiner Bestimmung sollen die Zin-
sen des Nachlasses so lange zum Kapital geschlagen werden, bis dieses
die Höhe von 100,000 Thlr. erreicht hat. Alsdann sollen aus den
Zinsen verwendet werden: a) 1000 Thlr. jährlich zur Stiftung eines
Hospitals für arme gebrechliche Personen; b) 400 Thlr. zur Verthei-
lung an acht arme Wittwen mit vorzugsweiser Berücksichtigung des Königs
berger Orchester-Personals; c) 400 Thaler zur Ausstattung für zwei
arme tugendhafte Mädchen, deren Verheirathung jedes Jahr an dem
Sterbetage des Testators vollzogen werden soll; d) 200 Thlr. zur
jährlichen Unterstützung für zwei arme studirende Jünglinge, vorzugs
weise unter den Anverwandten des Testators; e) 200 Thlr. zu einer
musikalischen Festlichkeit, und zur Aufmunterung ausgezeichneter dabei
thätigen Künstler; f) 100 Thlr. zur Verthcilung an zehn Knechte oder
Mägde, welche bei ihrer Herrschaft ununterbrochen tren, fleißig und
gehorsam gedient haben; g) 200 Thlr. für einen Doktor der Medicin
und Chirurgie, welcher sich eine gründliche Kenntniß der homöopathischen
Heilmethode erworben hat und solche praktisch ausübt, und der sich ver
pflichtet, die armen Kranken der Altstädtischen Kirchengemeinde, und
vor allen Dingen die des Hospitals vorzugsweise nach den Grundsätzen
dieser neuen Heilmethode zu behandeln, auch die nöthigen Heilmittel,