Full text : Preußisches Landbuch

Stipendien-Stiftung"  (s.  d.  A.)  unterstützt  werden.  Bei  Gelegenheit  der
Einweihung  des  neuen  Universitäts-Gebäudes  im  Jahr  1864  ist  von
dem  Comite  ehemaliger  Universitäts-Genossen  ein  Prämien-Fonds  gegründet, ­
  welcher  Prämien  à  100  Thlr.  für  Preis-Aufgaben  vertheilt
—  Professoren-Wittwen-  und  Waisen-Versorgungs-Anstalt  mit  einer
jährlichen  Einnahme  von  2500  Thlr.
Albrecht,
Kriegs-  und  Domänen-Rath  zu  Berlin,  vermachte  (1777)  ein  Kapital
von  8000  Thlr.  zur  Unterstützung  von  Wittwen  und  Müttern  von
Kindern  werblichen  Geschlechts,  welche  ein  Alter  von  7  —  8  Jahren  errctd)
 t ,  das  14  te  Jahr  aber  noch  nicht  vollendet  haben.  Die  Kinder
müssen  ans  dem  Civilstande,  in  der  lutherischen  Kirche  erzogen  und  vorzugsweise ­
  solche  sein,  deren  Väter  Staatsdiener  waren,  oder  ohne  ihre
schuld  verunglückte  Kaufleute.  Für  jedes  Kind  werden  jährlich  40  Thlr.
gezahlt.  Wenn  ein  aus  der  Stiftung  unterstütztes  Mädchen  heirathet,
so  soll  sie  100  Thlr.  zur  Aussteuer  ans  den  Revenüen  des  Fonds,  sofern ­
  solche  zureichen,  oder  nach  Proportion  des  Ueberschusscs  dieserRevenüen
  erhalten,  jedoch  nur,  wenn  sie  einen  Civilisten  heirathet  Das
Kapital  wird  bei  der  städtischen  Haupt-Stiftungs-Kasse  verwaltet.
Albrechtscheö  Legat  zu  Memel,
für  Armcn-Unterstützung,  im  Betrage  von  500  Thlr.  Vom  Magistrat
verwaltet.  "  '
Karl  Albrecht,
Oberamtmann,  auf  dem  Landhause  Albrcchtshöhe  in  der  Parochie  der
Altstädtischen  Kirche  zu  Königsberg,  am  3.  November  1840  verstorben,
vermachte  seinen  gesammtcn  auf  30,648  Thlr.  invcntarisirten  Nachlaß  der
Altstädtischen  Kirche  daselbst.  Nach  seiner  Bestimmung  sollen  die  Zinsen
  des  Nachlasses  so  lange  zum  Kapital  geschlagen  werden,  bis  dieses
die  Höhe  von  100,000  Thlr.  erreicht  hat.  Alsdann  sollen  aus  den
Zinsen  verwendet  werden:  a)  1000  Thlr.  jährlich  zur  Stiftung  eines
Hospitals  für  arme  gebrechliche  Personen;  b)  400  Thlr.  zur  Vertheilung
  an  acht  arme  Wittwen  mit  vorzugsweiser  Berücksichtigung  des  Königsberger ­
  Orchester-Personals;  c)  400  Thaler  zur  Ausstattung  für  zwei
arme  tugendhafte  Mädchen,  deren  Verheirathung  jedes  Jahr  an  dem
Sterbetage  des  Testators  vollzogen  werden  soll;  d)  200  Thlr.  zur
jährlichen  Unterstützung  für  zwei  arme  studirende  Jünglinge,  vorzugsweise ­
  unter  den  Anverwandten  des  Testators;  e)  200  Thlr.  zu  einer
musikalischen  Festlichkeit,  und  zur  Aufmunterung  ausgezeichneter  dabei
thätigen  Künstler;  f)  100  Thlr.  zur  Verthcilung  an  zehn  Knechte  oder
Mägde,  welche  bei  ihrer  Herrschaft  ununterbrochen  tren,  fleißig  und
gehorsam  gedient  haben;  g)  200  Thlr.  für  einen  Doktor  der  Medicin
und  Chirurgie,  welcher  sich  eine  gründliche  Kenntniß  der  homöopathischen
Heilmethode  erworben  hat  und  solche  praktisch  ausübt,  und  der  sich  verpflichtet, ­
  die  armen  Kranken  der  Altstädtischen  Kirchengemeinde,  und
vor  allen  Dingen  die  des  Hospitals  vorzugsweise  nach  den  Grundsätzen
dieser  neuen  Heilmethode  zu  behandeln,  auch  die  nöthigen  Heilmittel,
            
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