Full text : Preußisches Landbuch

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dieser  Kirche  zu  vertheilen  sind.  Die  Zinsen  von  800  Thlr.  erhält  -der
Organist  als  Gehaltszulage.  Der  Wittwenfonds  hat  sich  im  i'ciufe  der
Zeit  auf  6444  Thlr.  erhöht.  Noch  besteht  bei  der  Armen-Direktion
in  Magdeburg  ein  Fabersches  Legat  von  1000  Thlr.  Gold,  von
dessen  Zinsen  jährlich  30  Thlr.  zur  Extra-Speisung  der  im  Armenhause ­
  befindlichen  Personen  verwendet  werden,  und  bei  der  Kirche  zum
h.  Geist  ein  Partikulier  Fabersches  Vermächtniß  von  2055  Thlr.,
dessen  Zinsen  zur  Kirchenkasse  fließen.
F  a  b  e  r  sche  Stipendien-Stiftnng.
1703  von  dem  Pastor  in  Waxweiler  (Prüm)  gegründet,  indem  er  bestimmte, ­
  daß  aus  den  Zinsen  seines  Nachlasses  5  Jünglinge  aus  der
Nachkommenschaft  seiner  5  Geschwister,  welche  zum  Studiren  am  geeignetsten, ­
  eine  Unterstützung  von  jährlich  30  Thlr.  und  während  des
Studiums  der  Theologie  jährlich  36  Thlr.  erhalten  sollten.  .Der
Stiftungs-Fonds  hat  sich  seitdem  vergrößert,  und  somit  auch  der  Betrag ­
  der  Stipendien.
Fabian-Stiftung,
ein  Stipendien-Fonds  für  tüchtige  und  hülfsbedürftige  zur  Universität
entlasienc  Schüler  des  Gymnasiums  zu  Tilsit.  Das  Kapital  von
2178  Thlr.  entstand  (1864)  aus  den  von  dein  Gymnasial-Dircktor
Fabian  gesammelten  milden  Gaben.
Fab  rie  ins,
früher  Kreis-Chirurgus  in  Ronsdorf,  Kreises  Lennep  (+  1840)  hinterließ ­
  den  vier  kirchlichen  Gemeinden  zu  Hagen  (der  lutherischen,  reformirten,
  katholischen  und  jüdischen)  zusammen  3000  Thlr.,  deren  Zinsen
zur  Beschaffung  wollener  Kleidungsstücke  für  arme  Kinder  und  Frauen
verwendet  werden  sollen.
Fabriei  nö  -  Stiftung  zu  Greifswald,
von  der  Frau  Syndikus  Schwarz,  geb.  F  a  bri  ci  u  S  zu  Greifswald
begründet  (1848),  indem  sie  ein  vorläufig  aus  5  Wohnungen  bestehendes
Hans  erbauen  ließ,  in  welchem  mittellose  Frauenzimmer,  namentlich
unverheirathet  gebliebene  Mädchen  höheren  Standes  freie  Wohnung
finden,  auch  hülfsbedürftige  Wittwen,  wenn  sic  kinderlos  sind  oder  nur
eine  Tochter  bei  sich  haben,  aufgenommen  werden  sollen.  Zur  Aufnahme ­
  ist  ein  Alter  von  40  Jahren  und  ein  sittlicher  Lebenswandel
erforderlich;  Einkaufsgeld  100  Thlr.  Die  Aufgenommenen  erhalten
freie  Wohnung  und  jährlich  25  Thlr.  und  können  zeitweise  ihren
Aufenthalt  außerhalb  nehmen.  Die  Stiftung  erhielt  von  der  Stifterin
(t  1854)  noch  ein  Legat  von  4500  Thlr.
Fabrik-Arbeiter  Kranken  und  Unterstlitznugs-Kasse  zu  Nenstadt  (Magdeburg),
1856  begründet.  Wöchentlicher  Beitrag  des  Arbeiters  1  Sgr.  und
50  pCt.  Zuschuß  Seitens  der  Arbeitsgeber.  Vermögen  der  Kaste
5000  Thlr.;  sobald  dasielbe  auf  10,000  Thlr.  gestiegen,  soll  eine  Versorgungs-Kaste ­
  für  alle  arbeitsunfähigen  Fabrik-Arbeiter  errichtet  werden.
            
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