Full text: Preußisches Landbuch

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Fahrlandsches Stipendium, 
von der Familie v. Stechow gegründet. Die Revenüen, etwas über 
200 Thlr. betragend, werden unter drei dürftige und würdige Stu- 
dirende getheilt und jedes Stipendium ans 1 bis 3 Jahre verliehen. 
Die Kollation steht der Konigl. Regierung in Potsdam zu. 
Gotthilf Samuel Falbe, 
^chulrath und Gymnasial-Dircktor zu Stargard in Pommern (+ 1849) 
Icgktc 1) dem dortigen Gymnasium 10,000 Thlr. zur Begründung 
emcr Wittwcnkasse für die Wittwen der Oberlehrer, zu Stipendien 
und Schüler-Prämien. Er legirte 2) dem Friedrichs Werderschen 
Gymnasium zu Berlin, auf welchem er nach seiner Angabe als Hüls 
as"' verlassener Schüler Unterstützung erhalten, 1000 Thlr., deren 
Insert mit 48 Thlr. jährlich an einen oder mehrere Schüler der oberen 
Klassen jener Anstalt, die einer Unterstützung bedürftig und würdig sind, 
ausgezahlt werden sollen. Er vermachte 3) der Schule seiner Geburts 
stadt Woldenberg 1000 Thlr., deren jährliche Zinsen durch den Ober- 
Prediger und den Rektor mit Zuziehung eines dortigen Verwandten 
des Erblassers zur Unterstützung armer Schüler an Büchern und Schul 
geld verwendet werden sollen. 
Michaelis Falcksche Familien-Stiftung. 
Falck, Rentier zu Berlin, setzte 1773 letztwillig 6000 Thlr. aus, 
von deren Zinsen jährlich Renten an einen männlichen und einen weib 
lichen Desccdentcn, wobei die Nähe des Verwandtschaftsgrades ent 
scheidet, verliehen werden. Das Kapital hat sich im Laufe der Zeit 
erheblich vermehrt und die jährlichen Renten betragen je 150 Thlr. 
Aufsichtsbehörde ist das Kammergericht, Kurator Rechtsanwalt M u n ck e l. 
Falksches Stipendium, 
von der Frau Pfarrer Falk geb. Hagweis für Studirende aus ihrer 
und ihres Mannes des Pfarrers Falk ans Medenau, Familie, und 
in deren Ermangelung für andere dürftige Studirende gestiftet. Die 
Verwaltung hat der Magistrat zu Königsberg. 
yamuienyamer zu ^cagvevurg, 
ein städtisches Etabliffement, in welchem 205 Wohnungen an Arme 
für eine Miethe von 6—36 Thlr. überlassen sind. 
Fan ny-Stiftung, 
begründet von dem Banquier Fr. Martin v. Magnus zu Berlin 
welcher dem dortigen Magistrat 1844 ein Kapital von 20,000 Thlr' 
überwies. Die von dem Stifter als ein Denkmal seiner verstorbenen 
Gattin Fanny errichtete Stiftung ist für 8 Männer und 8 Frauen 
bestimmt und bildet einen Theil des Friedrich - Wilhelms-Hospitals. 
Aufnahmefähig sind solche der Stadt augehörige Personen, welche 
zur Ausnahme in das Hospital überhaupt geeignet sind; die Anfge- 
nommenen erhalten (mehrere zusammen) besondere Lokalitäten, bekommen 
Unterhalt und Verpflegung gleich den übrigen Hospitaliten; die An-
	        
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