Full text: Preußisches Landbuch

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lich 6680 Thlr. Einnahme, die für Unterrichtszwecke verwendet wird. 
An Stipendien für Studirendc werden 290 Thlr. gezahlt. 
Fonds zur Unterstützung dürftiger und würdiger Einwohner zu Dudeldorf 
«Bitbnrg), 
aus früheren Staatsgeldern herrührend. Er hat ein Kapital von 
1000 Thlr. und Unterstützungen erhalten nur Lente, die sich der Thür 
bettelei nicht schuldig machen. 
Fonds zur Unterstützung armer evang. Orts Einwohner zu Wiebelskirchen 
(Ottweiler). 
Er beträgt 225 Thlr. 
Fonds zur Verbesserung der Volksschulen im Erinlande und für dürftige kathol. 
Weltgeistliche in Ostpreußen und Litthauen. 
Er steht unter Verwaltung der Regierung zu Königsberg und hat eine 
jährliche Einnahme von 1190 Thlr. 
Fons cantatis zu Berlin, 
ein 1838 gegründeterVerein zur Unterstützung hülfsbedürftigerElcmentar- 
Lehrer jeder Religion und Konfession. Die Stadt Berlin zahlte bis 
her einen Zuschuß von jährlich 25 Thlr., 1859 war Einnahme 187, 
Ausgabe 214 Thlr. 
v. F oread esches Vermachtniß, 
von 2000 Thlr. aus dem vorigen Jahrhundert. Das Kapital soll zu ewigen 
Zeiten à 5 pCt. auf den Gütern Barskewitz und Gallin (Saatzig) stehen 
bleiben; von demselben sind der Kirche zu Gollin 500, der Kirche zu 
Barskewitz 500, den Schulen beider Dörfer 500, den Armen und 
Hülfsbedürftigen 500 Thlr. vermacht, welche davon die Zinsen zu be 
ziehen haben. 
Christian Philipp Forst, 
Kaplan zu Köln (+ 1834), übereignete der dortigen Armen-Verwaltung 
eine Forderung von 2225 Thlrn. als Geschenk für das Waisenhaus. 
Aus dem Ertrage sollen - den aus der Anstalt tretenden Zöglingen gute 
katholische Erbauungsbüchcr und den Waisenkindern beim Empfange der 
ersten Kommunion Gebetbücher, auch bei der jährlichen Prüfung Bücher 
als Belohnung angeschafft werden. 
Forst-Lehr-Anstalt zu Neustadt E./W. 
Ein k. Institut mit 2 jährigem Cursus und 60 Zöglingen. Die Auf 
zunehmenden müssen das 25 sie Lebensjahr noch nicht überschritten haben, 
mit dem Zeugniß der Reife von einem einheimischen Gymnasium oder 
einer Real-Schule 1 st er Ordnung, und in diesem Zeugnisse mit einer 
unbedingt genügenden Censur in der Mathematik versehen sein, auch 
die Forst-Eleven-Prüfung bestanden haben. Meldungen erfolgen im 
Laufe des Februar und August jeden Jahres bei dem Direktor. In 
scriptions-Gebühren 5 Thlr., halbjähriges Honorar 25 Thlr. Die 
zur Theilnahme am Unterricht kommandirten Mitglieder des reitenden 
Feldjäger-Corps und der Jäger-Bataillone (innerhalb der Zahl von
	        
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