fullscreen: Preußisches Landbuch

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Pension von 300 Thlr. aufgenommen werden. Zur Zahlung der 
Pension tritt für beide vorgedachten Kategorien noch" die Verpflichtung 
zur Tragung der Kosten für die Leibwäsche, Schulbücher, Schreib- und 
Zeichen-Materialien, wofür eine Aversional-Summe von jährlich 24 
Thlr. zu zahlen ist. 3) Für die Söhne solcher aktiven unbemittelten 
Offiziere des stehenden Heeres, welche eine Berechtigung für etats 
mäßige Stellen nicht haben, kann auf Grund der Kabinets-Ordre vom 
l. Februar 1855 die Pension von 200 Thlr. auf 150 Thlr. ermäßigt 
werden. Für alle aufzunehmenden Zöglinge besteht die Bedingung, 
daß sie einer legitimen Ehe entsprossen sind, und für die Söhne der 
Offiziere des stehenden Heeres außerdem die Bedingung, daß diese Ehe 
schon während der aktiven Dienstzeit der Bäter bestanden hat. Zur 
Theilnahme an -cm wissenschaftlichen Unterrichte der verschiedenen Pro- 
vinzial-Kadettenhäuscr können, soweit dies ihre Räumlichkeiten gestatten, 
auch Hospitanten, insofern dieselben das 10te Jahr erreicht und das 
14te Jahr noch nicht überschritten haben, gegen Entrichtung eines jähr 
lichen Schulgeldes von 20 Thlr. für jeden zugelassen werden. Zu 
folge Kabinets-Ordre vom 10. September 1864 kann die Aufnahme 
der etatsmäßigen Kadetten bereits mit dem vollendeten lOtcn Lebens 
jahre stattfinden; Pensionaire dürfen dagegen, wie ctatsmäßige Ka 
detten, nur bis zu dem vollendeten 15ten und nicht mehr bis zu dem 
vollendeten 1 Oten Lebensjahre aufgenommen werden. Im Jahre 1800 
belief sich die Zahl der Kadetten im Ganzen auf 1258, darunter 899 
von Adel, 541 Pensionaire und 67 katholischer Konfession. Es be 
stehen mehrere Stiftungen zu Gunsten der austretenden Zöglinge bei 
ihrer Equipiruug als Offiziere (s. v. Lingelsheim, v. Stutterheim, 
v. Zicgenhorn), auch ein Königlicher Fonds für denselben Zweck. 
Amalie Instine Ķagel, 
zu Berlin (t 1841), begründete mit etwa 3600 Thlr. eine Stiftung, 
aus welcher unbescholtene unvcrhcirathctc Frauenzimmer unterstützt wer 
den sollen. Die Stiftung wird von dem Stadtgerichte verwaltet. 
Noch vermachte die rc. Kagcl dem Bürgcrrcttnngs-Jnstitut, indem sic 
dasselbe dem von ihr ernannten Universalerben substituirte, eine Summe 
von 4029 Thlr. 
Kahlertsches Stipendium, 
von Adelheid Kahlert zu Breslau (1804) bei dortiger Universität 
gestiftet. Der Fonds beträgt 6000 Thlr. und sollen 'die Zinsen an 
einen Philologen in höheren Semestern als Stipendium vergeben wer 
den. Die Verleihung steht der philosophischen Fakultät zu. — Vgl. 
Wuttstersche Stiftung. 
v. Kameckesche Stipendien. 
Eine alte Stiftung zu Stolp, deren Fonds Anfang dieses Jahrhunderts 
600 Thlr. betrug. Die Zinsen sollen zur Hälfte an einen adeligen, 
zur Hälfte an einen bürgerlichen Studirenden gelangen. Die Verwaltung 
des Fonds hat der Magistrat. 
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