Full text : Preußisches Landbuch

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zählte  1861  1  Zögling  über  16,  und  25  unter  16  Jahren,  für  welche
ein  jährliches  Verpflegungsgeld  von  40—50  Thlr.  gezahlt  wird.
Waisenhaus  für  die  Grafschaft  Wernigerode.
Errichtet  1714  und  weiter  begründet  1736.  In  demselben  werden  jetzt  etwa
20  arme  Kinder  aus  der  Grafschaft  Wernigerode,  die  entweder  den
Vater  oder  beide  Eltern  verloren  haben,  von  ihrem  8  ten  Lebensjahre
bis  zur  Konfirmation  unentgeltlich  verpflegt  und  erzogen:  sie  besuchen
die  Schulen  der  Stadt.  Neben  diesen  Kindern  befinden  sich  noch  einige
andere  in  der  Anstalt,  die  entweder  verwaiset  oder  in  der  Erziehung
verwahrloset,  von  Kommunen  der  Grafschaft  oder  von  Privat-Pcrsonen
als  Kostgänger  gegen  Entrichtung  des  Kostgeldes  hierher  gegeben  und
gleich  den  Waisen  behandelt  werden.  Das  gräfliche  Konsistorium  führt
die  Oberaufsicht  Über  die  Anstalt,  welche  1840  ein  Kapital-Vermögen
von  ca.  9500  Thlr.  hatte.  Dem  Waiscnhailse  wurde  ein  Legat  von
1000  Thlr.  (wovon  f-  in  Gold)  übelwiPn,  welches  der  Schul-Jnspektor
Wenck  zu  Magdeburg  (f  1839)  und  seine  Ehegattin  geb.  Kalisky
zu  Nutz  und  Fronlmen  der  Erziehungs-Anstalten  für  hiesige  arme  Kinder ­
  vermacht  hatten.  Bon  den  Zinsen  werden  Kinder  aus  der  Stadt
Wernigerode,  die  in  das  Waisenhaus  aufgenommen  werden,  bis  zu
ihrer  Konfirmation  oder  ihrenl  Eintritt  in  das  bürgerliche  Leben  erzogen. ­
  Auch  bezieht  das  Waisenhaus  den  Ertrag  des  Wernigeroder
Intelligenz-Blattes  mit  300  Thlr.  jährlich.
Waisenhaus  zu  St.  Georg  in  Wongrowitz.
Ein  katholisches  Institut,  von  dem  Propste  Mnsolff  (1859)  gegründet ­
  und  dotirt.  Er  überwies  dazu  ein  Hans  mit  Wirthschaftsgebäudcn
und  ein  Kapital  von  12,000  Thlr.  Die  Anstalt  hat  beschränkte  Korporations-Rechte. ­
  "
,ú:  WaisenhanS  Witste-Giersdorf.
Von  den  Fabrikbesitzern  N.  Reichenheim  n.  Sohn  ans  der  dortigen
Fabrik  hergestellt  und  für  40  Waisenkinder  von  Fabrik-Arbeitern  eingerichtet. ­
  Eingeweiht  I  I.  Oktober  1861,  enthalt  es  zur  Zeit  acht
Kinder.
Waisenhaus  zu  Züllichau.
Eine  evangelische  Anstalt,  von  einem  Bürger  der  Stadt  Züllichau,  dem
Nadler  Steinbart,  mit  Königl.  Privilegium  (vom  9.  Nov.  1726)
begründet  und  eine  eigene  Parochie  bildend.  Es  heißt  in  dem  gedachten
Privilegium:  „Und  da  obenerwähnler  Steinbart  von  dem  Höchsten
zu  einem  Werkzeuge  gebraucht  worden,  daß  er  dieses  Waisenhaus,
ohne  einen  Groschen  dazu  vorräthig  zu  haben,  lediglich  in  zuversichtlichem ­
  Vertrauen  zu  Gott,  der  da  liebreiche  Herzen  zu  einer  freiwilligen
Beisteuer  erwecken  kann,  angefangen  und  bisher  unter  des  Höchsten
Segen  fortgeführt,  auch  von  ihul  in  demselben  schon  viele  Arme  versorgt ­
  worden  sind:  so  wollen  Wir,  daß  derselbe  eürzig  und  allein  die
Direktion  über  dasselbe  fernerhin  haben,  sondern  auch  befugt  sein  soll,
die  Direktion  Jemandem,  zu  welchem  er  das  Vertrauen,  daß  er  dem
            
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