Full text: Preußisches Landbuch

762 
A 
zählte 1861 1 Zögling über 16, und 25 unter 16 Jahren, für welche 
ein jährliches Verpflegungsgeld von 40—50 Thlr. gezahlt wird. 
Waisenhaus für die Grafschaft Wernigerode. 
Errichtet 1714 und weiter begründet 1736. In demselben werden jetzt etwa 
20 arme Kinder aus der Grafschaft Wernigerode, die entweder den 
Vater oder beide Eltern verloren haben, von ihrem 8 ten Lebensjahre 
bis zur Konfirmation unentgeltlich verpflegt und erzogen: sie besuchen 
die Schulen der Stadt. Neben diesen Kindern befinden sich noch einige 
andere in der Anstalt, die entweder verwaiset oder in der Erziehung 
verwahrloset, von Kommunen der Grafschaft oder von Privat-Pcrsonen 
als Kostgänger gegen Entrichtung des Kostgeldes hierher gegeben und 
gleich den Waisen behandelt werden. Das gräfliche Konsistorium führt 
die Oberaufsicht Über die Anstalt, welche 1840 ein Kapital-Vermögen 
von ca. 9500 Thlr. hatte. Dem Waiscnhailse wurde ein Legat von 
1000 Thlr. (wovon f- in Gold) übelwiPn, welches der Schul-Jnspektor 
Wenck zu Magdeburg (f 1839) und seine Ehegattin geb. Kalisky 
zu Nutz und Fronlmen der Erziehungs-Anstalten für hiesige arme Kin 
der vermacht hatten. Bon den Zinsen werden Kinder aus der Stadt 
Wernigerode, die in das Waisenhaus aufgenommen werden, bis zu 
ihrer Konfirmation oder ihrenl Eintritt in das bürgerliche Leben er 
zogen. Auch bezieht das Waisenhaus den Ertrag des Wernigeroder 
Intelligenz-Blattes mit 300 Thlr. jährlich. 
Waisenhaus zu St. Georg in Wongrowitz. 
Ein katholisches Institut, von dem Propste Mnsolff (1859) gegrün 
det und dotirt. Er überwies dazu ein Hans mit Wirthschaftsgebäudcn 
und ein Kapital von 12,000 Thlr. Die Anstalt hat beschränkte Kor 
porations-Rechte. " 
,ú: WaisenhanS Witste-Giersdorf. 
Von den Fabrikbesitzern N. Reichenheim n. Sohn ans der dortigen 
Fabrik hergestellt und für 40 Waisenkinder von Fabrik-Arbeitern ein 
gerichtet. Eingeweiht I I. Oktober 1861, enthalt es zur Zeit acht 
Kinder. 
Waisenhaus zu Züllichau. 
Eine evangelische Anstalt, von einem Bürger der Stadt Züllichau, dem 
Nadler Steinbart, mit Königl. Privilegium (vom 9. Nov. 1726) 
begründet und eine eigene Parochie bildend. Es heißt in dem gedachten 
Privilegium: „Und da obenerwähnler Steinbart von dem Höchsten 
zu einem Werkzeuge gebraucht worden, daß er dieses Waisenhaus, 
ohne einen Groschen dazu vorräthig zu haben, lediglich in zuversicht 
lichem Vertrauen zu Gott, der da liebreiche Herzen zu einer freiwilligen 
Beisteuer erwecken kann, angefangen und bisher unter des Höchsten 
Segen fortgeführt, auch von ihul in demselben schon viele Arme ver 
sorgt worden sind: so wollen Wir, daß derselbe eürzig und allein die 
Direktion über dasselbe fernerhin haben, sondern auch befugt sein soll, 
die Direktion Jemandem, zu welchem er das Vertrauen, daß er dem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.