Full text : Preußisches Landbuch

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fried  Zahn  im  Sinne  der  Frankeschen  und  Steinbartschen  Stiftungen
begründet,  jetzt  ein  Königliches  Institut  mit  einem  Kapital-Vermögen
von  76,000  Thlr.  Die  Anstalt  ist  zur  Zeit  nicht  nur  für  Erziehung
und  ^Unterricht  von  Waisenknaben  bestimmt,  sondern  nimmt  auch  andere
Zöglinge,  und  zwar  theils  als  Fundatisten,  theils  als  Freischüler  oder
Alumnen,  theils  als  Pensionäre,  theils  als  Stadtschüler  auf.  Mit
Ausnahme  der  letzteren,  welche  im  elterlichen  Hause  oder  bei  anderen
Familien  in  der  Stadt  oder  Vorstadt  wohnen,  stehen  alle  diese  Zöglinge ­
  in  der  vollen  Lebens-Gemeinschaft  des  Hauses;  derselben  schließen
sich  auch  für  die  wichtigsten  Ordnungen  die  Söhne  der  Anstalts-Lehrer
und  Beamten  als  Hausschüler  an.  Für  die  erziehliche  Leitung  sind  die
Zöglinge  in  Familien  eingetheilt,  über  bereu  jede  zunächst  ein  Familienlehrer
  mit  seinen  Gehilfen  theils  Hilfslehrern,  theils  Zöglingen  des
Schullehrer-Seminars  —  gesetzt  ist.  Diese  Familien  sind  nicht  als
für  sich  bestehende  kleinere  Ganze,  sondern  nur  als  Glieder  in  dem
Gesammt-OrganiSmus  der  Anstalt  zu  betrachten..,  Die  aufzunehmenden
Knaben  sollen  in  der  Regel  nicht  unter  9,  nicht  über  12  Jahre  alt,
dabei  müssen  sie  körperlich  und  geistig  gesund,  sittlich  unbescholten,  im
Verhältniß  ihres  Alters  gehörig  vorgebildet  sein.  Knaben,  welche  bereits ­
  das  12te  Lebensjahr  überschritten  haben,  können  in  Bencfiziaten-Stellen
  gar  nicht  mehr,  als  Pensionaire  oder  Stadtschüler  nur  ganz
ausnahmsweise  aufgenommen  werden  und  müssen  im  letzteren  Falle
mindestens  die  Reife  für  die  zweite  lateinische  Klasse  nachweisen.  Die
Zahl  der  Waiscn-Stellcn  beläuft  sich  auf  60.  Vou  denselben  werden
a )  47  durch  das  Provinzial-Schul-Kollegiuin  mit  solchen  Knaben  befetzt,
  welche  wirkliche  Waisen  und  in  Schlesien  (einschließlich  der  preußischen ­
  Oberlausitz)  geboren  oder  mit  ihren  Eltern  einheimisch  geworden ­
  sind;  eine  dieser  Stellen  kann  hin  und  wieder  auch  einem  Waisenknaben ­
  aus  Kottbus  verliehen  werden;  >»)  10  Stellen  besetzt  der  Minister ­
  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medillnal-Angelegcnhcitcn  und
Mar  gewöhnlich  mit  Nicht-Schlesiern;  c)  2  Stellen  für  Waisen  schlesischer
  Postbeamten  besetzt  der  Handels-Minister;  d)  1  Stelle  für  eine
Waise  aus  der  preußischen  Oberlansitz  besetzt  die  Negierung  in  Liegnitz.
Die  Zahl  der  sonstigen  Benefiziaten-Stellen  beträgt  29.  Von  diesen
sind  a)  25  Königliche  Freischüler-  oder  Alumnen-  und  l»)  2  Königliche
^Ptra-Alumnen-Stellcn.  Diese  27  Stellen  sind  für  Söhne  weniger
bemittelter  Ellern  aus  der  Provinz  Schlesien  (einschließlich  der  prcußifchcn
  Oberlansitz)  bestimmt  und  werden  von  dem  Provinzial-Schul-Kollegium
  besetzt,  e)  I  Freiherrlich  von  Richtho  fensche  Fundatiften-Stelle
  besetzt  der  jedesmalige  Senior  der  v.  Richthofeuschen  Famille
îvit  einem  bürgerlichen  Knaben  ans  der  Stadt  Striegau;  d)  1  H  en  cke  -
Me  Fundatistcn-Stelle  zunächst-'-für  testamentarisch  näher  bezeichnete
Kategorien  von  Verwandten  deS  Stifters  dieser  stette,  weiland  superintendent ­
  Henckc  in  Kotzenau.  In  Ermangelung  solcher  zunächst
berechtigten  Knaben  kann  dieselbe  auch  verwaiseten  resp.  weniger  be-Rüttelten
  Knaben  aus  Kotzenau,  auf  Vorschlag  des  Orts-Geistlichen
Und  des  Schul-Vorstandcs  in  Kotzenau,  vom  Direktor  verliehen  wer-
            
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