Full text : Preußisches Landbuch

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nisses  und  unter  Berücksichtigung  etwaniger  Vorschläge  des  Stifters
verliehen  werden  sollen.
Wilhelm-  und  Angusten-Stiftung  zu  Potsdam.
Sie  ist  am  11.  Juni  1855  errichtet,  und  besaß  1859  einen  Fonds
von  3800  Thlr.  Es  wurden  324  Thlr.  zu  Unterstützungen  an  arme
Einwohner  vertheilt.
Wilbelminen-Stiftung  zu  Hamm,
eine  Erziehungs-Anstalt,  1858  aus  einem  Vermächtniß  der  Julie
Barster  von  ca.  30,000  Thlr.  für  arme  Mädchen  ohne  Unterschied
der  Konfession  zum  Andenken  an  die  am  8.  Januar  1844  gestorbene
Wilhelmine  v.  R  apparì)  gestiftet.  Die  Mädchen  erhalten  Schulunterricht ­
  in  den  betreffenden  Schulen  und,  bei  sittlich  guter  Aufführung,
zur  Verheirathung  100  Thlr.  Aussteuer.  Die  Stiftung,  von  evang.
Glaubensgenoffen  gegründet,  steht  unter  Verwaltung  der  konfessionell
gemischten  Gemeinde-Behörden  der  Stadt.  Die  Stifts-Vorsteherin
muß  nach  den  Statuten  evangelisch  und  unverheirathet  sein.  Aufgenommen ­
  werden  arme  Mädchen  ohne  Unterschied  des  religiösen  Bekenntnisses, ­
  zunächst  aus  der  Stadt  Hamm,  darnach  aus  deren  Feldmarken, ­
  sodann  aus  der  Graffchaft  Mark,  endlich  aus  der  Provinz
Westphalen  überhaupt.  Vermächtniß  der  Wittwe  Heinrichs  geb.  Buffe
(1864)  von  4000  Thlr.
Wilhelmineu  Amalien.Ltiftung  zu  Berlin.
1832  von  dem  Stadtrath  Hollmann  (t  1858)  und  dessen  Gattin
Wilhelmine  Amalie,  geb.  Zander,  im  St.  Georgen-Hospitale  errichtet, ­
  von  dem  letzteren  aber  1837  getrennt  und  in  das  für  die  Stiftung ­
  neu  erbaute  Haus  Linienstraße  163—165  unter  der  jetzigen  Benennung ­
  verlegt.  Sie  hat  nach  dem  vom  Ober-Präsidenten  unterm
4.  September  1843  bestätigten  Statut  den.Zweck,  Wittwen  und  Töchtern ­
  von  t  Königlichen  und  städtischen  Beamten  der  höheren  Kategorie
wie  auch  Wittwen  und  vaterlosen  Töchtern  aus  dem  höheren  und  mittleren ­
  Bürgerstande,  wohin  Kaufleute,  Fabrikanten,  Künstler  und  ihnen
gleich  stehende  Gewerbetreibende  anderer  Art  zu  rechnen  sind,  für  den
Abend  ihres  Lebens  einen  ruhigen  und  heitern  Aufenthalt  zu  gewähren.
Die  Verwaltung  führt  ein  Kuratorium  (Vorsitzender  Stadtrath  Harnecker), ­
  die  Aufsicht  der  Magistrat,  die  Ober-Aufsicht  die  Regierung
zu  Potsdam.  Das  Gebäude  ist  am  9.  Mai  1841  eingeweiht  und  war
zur  Aufnahme  von  60  Personen  geeignet  *  gegenwärtig  hat  es  100
Stellen.  Die  Aufnahme  ist  bedingt  durch  ein  Alter  von  55  Jahren,
einen  ununterbrochenen  15  jährigen  Aufenthalt  in  Berlin  (von  beiden
Bedingungen  kann  der  Magistrat  in  besonderen  Fällen  und  wenn  dadurch ­
  der  Stiftung  Vortheile  erwachsen/in  soweit  dispensiren,  daß
50  resp.  10  Jahre  genügen),  die  Zahlung  eines  Eintrittsgeldes,
welches  nach  Maßgabe  des  Alters  von  50  —  90  Jahren  zwischen  340
und  60  Thlr.  differirt,  Zahlung  eines  Begräbnißgeldes  von  20  Thlr.,
den  Nachweis  sittlichen  Wandels,  die  ev.  Konfession  und  die  Anerken-
            
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