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nisses und unter Berücksichtigung etwaniger Vorschläge des Stifters
verliehen werden sollen.
Wilhelm- und Angusten-Stiftung zu Potsdam.
Sie ist am 11. Juni 1855 errichtet, und besaß 1859 einen Fonds
von 3800 Thlr. Es wurden 324 Thlr. zu Unterstützungen an arme
Einwohner vertheilt.
Wilbelminen-Stiftung zu Hamm,
eine Erziehungs-Anstalt, 1858 aus einem Vermächtniß der Julie
Barster von ca. 30,000 Thlr. für arme Mädchen ohne Unterschied
der Konfession zum Andenken an die am 8. Januar 1844 gestorbene
Wilhelmine v. R apparì) gestiftet. Die Mädchen erhalten Schulunterricht
in den betreffenden Schulen und, bei sittlich guter Aufführung,
zur Verheirathung 100 Thlr. Aussteuer. Die Stiftung, von evang.
Glaubensgenoffen gegründet, steht unter Verwaltung der konfessionell
gemischten Gemeinde-Behörden der Stadt. Die Stifts-Vorsteherin
muß nach den Statuten evangelisch und unverheirathet sein. Aufgenommen
werden arme Mädchen ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses,
zunächst aus der Stadt Hamm, darnach aus deren Feldmarken,
sodann aus der Graffchaft Mark, endlich aus der Provinz
Westphalen überhaupt. Vermächtniß der Wittwe Heinrichs geb. Buffe
(1864) von 4000 Thlr.
Wilhelmineu Amalien.Ltiftung zu Berlin.
1832 von dem Stadtrath Hollmann (t 1858) und dessen Gattin
Wilhelmine Amalie, geb. Zander, im St. Georgen-Hospitale errichtet,
von dem letzteren aber 1837 getrennt und in das für die Stiftung
neu erbaute Haus Linienstraße 163—165 unter der jetzigen Benennung
verlegt. Sie hat nach dem vom Ober-Präsidenten unterm
4. September 1843 bestätigten Statut den.Zweck, Wittwen und Töchtern
von t Königlichen und städtischen Beamten der höheren Kategorie
wie auch Wittwen und vaterlosen Töchtern aus dem höheren und mittleren
Bürgerstande, wohin Kaufleute, Fabrikanten, Künstler und ihnen
gleich stehende Gewerbetreibende anderer Art zu rechnen sind, für den
Abend ihres Lebens einen ruhigen und heitern Aufenthalt zu gewähren.
Die Verwaltung führt ein Kuratorium (Vorsitzender Stadtrath Harnecker),
die Aufsicht der Magistrat, die Ober-Aufsicht die Regierung
zu Potsdam. Das Gebäude ist am 9. Mai 1841 eingeweiht und war
zur Aufnahme von 60 Personen geeignet * gegenwärtig hat es 100
Stellen. Die Aufnahme ist bedingt durch ein Alter von 55 Jahren,
einen ununterbrochenen 15 jährigen Aufenthalt in Berlin (von beiden
Bedingungen kann der Magistrat in besonderen Fällen und wenn dadurch
der Stiftung Vortheile erwachsen/in soweit dispensiren, daß
50 resp. 10 Jahre genügen), die Zahlung eines Eintrittsgeldes,
welches nach Maßgabe des Alters von 50 — 90 Jahren zwischen 340
und 60 Thlr. differirt, Zahlung eines Begräbnißgeldes von 20 Thlr.,
den Nachweis sittlichen Wandels, die ev. Konfession und die Anerken-