7. Die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung.
Vom
Verband öffentlicher Lebensversicherungsanftalten
in Deutschland.
Die erste öffentlich-rechtliche Lebensversicherungsanstalt wurde im
Jahre 1910 in Königsberg von der Ostpreußischen Landschaft unter dem
Namen „Lebensversicherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft" errichtet.
Im Jahre 1911 schritten die Provinzen Westpreußen, Posen, Pommern
und Schlesien zur Errichtung öffentlicher Lebensversicherungsanstalten.
In diesen Provinzen haben die Provinzialverbände mit Unterstützung der
Landschaften, teilweise auch der Provinzial-Feuersozietäten, die Gründung
und Verwaltung der einzelnen Anstalten übernommen.
Die fünf Lebensversicherungsanstalten haben sich im Jahre 1911 zum
„Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland" ver
einigt, welcher durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 24. November 1911
landesherrlich genehmigt wurde. Dem Verband, der seinen Sitz in
Berlin hat, schloß sich im Mai 1912 die Provinzial-Lebensversicherungs-
anstalt Brandenburg an. Der Verband dient versicherungstechnisch vor
allem einer sachgemäßen Verteilung der von den einzelnen Anstalten
übernommenen Risiken insofern, als er alle diejenigen Teilbeträge (Ex-
Zedenten) der Versicherungssummen in Deckung nimmt, welche über die
Kräfte der einzelnen Anstalten (Selbstbehalt) hinausgehen. Der Verband
hat weiter den Zweck, durch Vereinheitlichung der Verwaltungsausgaben
die Verwaltungskosten zu vermindern und so die Versicherungsnahme
nach Möglichkeit zu verbilligen. Außerdem gehört es zu seinen Aufgaben,
in der gleichen Weise wie die einzelnen Provinzialanstalten, die Lebens
versicherung direkt und zwar in möglichst allen den Landesteilen zu be
treiben, in denen Provinzial, oder Landesanstalten noch nicht bestehen.
Der Verband hat zurzeit den unmittelbaren Betrieb der Versicherung
in der Stadt Berlin den Provinzen Sachsen, Hannover, Schleswig-
Holstein und im Regierungsbezirk Cassel aufgenommen.
Schriften 137. IV.
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