fullscreen: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

7. Die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. 
Vom 
Verband öffentlicher Lebensversicherungsanftalten 
in Deutschland. 
Die erste öffentlich-rechtliche Lebensversicherungsanstalt wurde im 
Jahre 1910 in Königsberg von der Ostpreußischen Landschaft unter dem 
Namen „Lebensversicherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft" errichtet. 
Im Jahre 1911 schritten die Provinzen Westpreußen, Posen, Pommern 
und Schlesien zur Errichtung öffentlicher Lebensversicherungsanstalten. 
In diesen Provinzen haben die Provinzialverbände mit Unterstützung der 
Landschaften, teilweise auch der Provinzial-Feuersozietäten, die Gründung 
und Verwaltung der einzelnen Anstalten übernommen. 
Die fünf Lebensversicherungsanstalten haben sich im Jahre 1911 zum 
„Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland" ver 
einigt, welcher durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 24. November 1911 
landesherrlich genehmigt wurde. Dem Verband, der seinen Sitz in 
Berlin hat, schloß sich im Mai 1912 die Provinzial-Lebensversicherungs- 
anstalt Brandenburg an. Der Verband dient versicherungstechnisch vor 
allem einer sachgemäßen Verteilung der von den einzelnen Anstalten 
übernommenen Risiken insofern, als er alle diejenigen Teilbeträge (Ex- 
Zedenten) der Versicherungssummen in Deckung nimmt, welche über die 
Kräfte der einzelnen Anstalten (Selbstbehalt) hinausgehen. Der Verband 
hat weiter den Zweck, durch Vereinheitlichung der Verwaltungsausgaben 
die Verwaltungskosten zu vermindern und so die Versicherungsnahme 
nach Möglichkeit zu verbilligen. Außerdem gehört es zu seinen Aufgaben, 
in der gleichen Weise wie die einzelnen Provinzialanstalten, die Lebens 
versicherung direkt und zwar in möglichst allen den Landesteilen zu be 
treiben, in denen Provinzial, oder Landesanstalten noch nicht bestehen. 
Der Verband hat zurzeit den unmittelbaren Betrieb der Versicherung 
in der Stadt Berlin den Provinzen Sachsen, Hannover, Schleswig- 
Holstein und im Regierungsbezirk Cassel aufgenommen. 
Schriften 137. IV. 
19
	        
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